Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig ab 08.08.2005“ sowie die Überschrift und der erste Absatz der „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung für das Jahr 2006“ der Disziplinarkommission beim BMI gesetzwidrig waren
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 57/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Text
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 12. Dezember 2012, V 42-45/12-11, V 67, 68/12-11 und V 69,70/12-11, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 22. Jänner 2013, erkannt:Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 12. Dezember 2012, römisch fünf 42-45/12-11, römisch fünf 67, 68/12-11 und römisch fünf 69,70/12-11, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 22. Jänner 2013, erkannt:
Die Verordnung “Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig ab 08.08.2005“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres, sowie
die Überschrift und der erste Absatz der „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung für das Jahr 2006“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres
waren gesetzwidrig.
Zuletzt aktualisiert am
09.11.2022
Dokumentnummer
NOR40148164