Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Kosovo)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 27/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.01.2013
Außerkrafttretensdatum
31.12.2016
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch die Bundesministerin für Finanzen und der Regierung der Republik Kosovo vertreten durch den Minister für Finanzen über die finanzielle Kooperation
StF: BGBl. III Nr. 27/2013
Änderung
BGBl. III Nr. 33/2015 (Verlängerung)
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 des Abkommens wurden am 7. Dezember bzw. 28. Dezember 2012 abgegeben; das Abkommen ist gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, des Abkommens wurden am 7. Dezember bzw. 28. Dezember 2012 abgegeben; das Abkommen ist gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
(Übersetzung)
Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch die Bundesministerin für Finanzen, und die Regierung der Republik Kosovo, vertreten durch den Minister für Finanzen, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind
– in dem Wunsch, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu fördern,
– in dem Wunsch, die Zusammenarbeit im finanziellen Bereich zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen,
wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Dokumentnummer
NOR40148182