Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Kosovo)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 27/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 2 - Konzessionelle Finanzierung
Zum Zwecke der Förderung und Erweiterung der finanziellen Kooperation ist die österreichische Bundesministerin für Finanzen bereit, die Gewährung von Hilfskrediten zu konzessionellen Konditionen, welche von der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (OeKB), unter ihrem Exportfinanzierungsverfahren refinanziert werden, für Projekte von gemeinsamen Interesse in der Republik Kosovo zu unterstützen.
Ein indikativer Finanzrahmen von Euro 20.000.000 (Euro zwanzig Millionen) wird für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Inkrafttreten dieses Abkommens in Aussicht genommen.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Dokumentnummer
NOR40148167