Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Transparenzdatenbank-Betriebsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 72/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 72 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Text
§ 4.Paragraph 4,
Der Auszug aus der Transparenzportalabfrage (§ 33 TDBG 2012) ist dem Leistungsempfänger zum Download zur Verfügung zu stellen. Die zur Verfügung gestellte Datei ist mit der Amtssignatur gemäß § 19 E-GovG elektronisch zu signieren. Der Download der Datei durch den Leistungsempfänger und deren weitere Verwendung, insbesondere das Abspeichern oder die Übermittlung an einen Dritten, liegen in der Verantwortung des Leistungsempfängers. Der Auszug aus der Transparenzportalabfrage (Paragraph 33, TDBG 2012) ist dem Leistungsempfänger zum Download zur Verfügung zu stellen. Die zur Verfügung gestellte Datei ist mit der Amtssignatur gemäß Paragraph 19, E-GovG elektronisch zu signieren. Der Download der Datei durch den Leistungsempfänger und deren weitere Verwendung, insbesondere das Abspeichern oder die Übermittlung an einen Dritten, liegen in der Verantwortung des Leistungsempfängers.
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2022
Dokumentnummer
NOR40148695