Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.04.2015 bis 31.03.2017 — BGBl. II Nr. 84/2015
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.04.201531.03.2017 § → § BGBl. II Nr. 84/2015 · aufgehoben
Anl. 101.04.201331.03.2015 BGBl. II Nr. 91/2013 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verpackungsholz- Kontroll- Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 91 aus 2013, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 84 aus 2015,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.04.2015BGBl. II Nr. 84/2015

Außerkrafttretensdatum

31.03.2017

Index

80/05 Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung

Text

Anhang Spezifische Waren

Code der Kombinierten Nomenklatur

Beschreibung

Frequenz der Pflanzenschutzkontrollen in Prozent

2514 00 00

Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten

15

2515

Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein mit einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten

15

2516

Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten

15

6801 00 00

Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten aus Naturstein (ausgenommen Schiefer)

15

6802

Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt

15

6803 00

Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder Pressschiefer

15

6908

Glasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; glasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlagen

15

7210

Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen

15

Im RIS seit

27.04.2015

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2015

Gesetzesnummer

20008356

Dokumentnummer

NOR40170062