Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Wien, Raasdorf und Groß-Enzersdorf
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 111/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 111 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Zur Sicherung des Baues eines Abschnitts der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Wien, Raasdorf und Groß-Enzersdorf, wird das aus dem Verordnungsplan (Lageplan Teil 1, Plannummer ASFINAG 3061948/0-1/0-401/STR/S01/V und Lageplan Teil 2, Plannummer ASFINAG 3061948/0-2/0-401/STR/S01/V) ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
Der vorerwähnte Lageplan liegt im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, beim Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 18, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk) sowie in den Gemeinden Raasdorf und Groß-Enzersdorf zur Einsicht auf.
Zuletzt aktualisiert am
02.05.2013
Dokumentnummer
NOR40149915