Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (Deutschland)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 139/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
Artikel 1
Zweck des Vertrags
(1) Die Vertragsstaaten streben eine Intensivierung der Zusammenarbeit ihrer Stellen bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit an.
(2) Die Vorschriften über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen bleiben unberührt.
(3) Bestehende Verpflichtungen der Vertragsstaaten über die Leistung von Amts- und Rechtshilfe bleiben unberührt.
Zuletzt aktualisiert am
04.06.2013
Dokumentnummer
NOR40151050