Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Nachhaltigkeit, Tierschutz, umfassender Umweltschutz, Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und Forschung
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 111/2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2019Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2013, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
§ 4.Paragraph 4,
Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung deren Erbringung und Qualität, insbesondere dazu, das öffentliche Eigentum an der Trinkwasserversorgung und die Verfügungsgewalt darüber im Interesse von Wohl und Gesundheit der Bevölkerung in öffentlicher Hand zu erhalten.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Dokumentnummer
NOR40215949