Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
ADN - Beförderung von UN 1361 KOHLE in Trockengüterschiffen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 186/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 186 aus 2013,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Text
Steinkohle, Koks und Anthrazitkohle, die aufgrund der Prüfverfahren nach Absatz 2.2.42.1.5 ADN der Klasse 4.2, Verpackungsgruppe III und der UN-Nummer 1361 KOHLE zuzuordnen sind, und in loser Schüttung befördert werden, unterliegen nicht den Bestimmungen des ADN, wennSteinkohle, Koks und Anthrazitkohle, die aufgrund der Prüfverfahren nach Absatz 2.2.42.1.5 ADN der Klasse 4.2, Verpackungsgruppe römisch drei und der UN-Nummer 1361 KOHLE zuzuordnen sind, und in loser Schüttung befördert werden, unterliegen nicht den Bestimmungen des ADN, wenn
die Temperatur der Ladung vor, während oder unmittelbar nach der Beladung des Laderaums 60 °C nicht überschreitet;
die vorgesehene Beförderungsdauer nicht mehr als 20 Tage beträgt;
im Falle, dass die tatsächliche Beförderungsdauer mehr als 20 Tage beträgt, ab dem 21. Tag eine Temperaturüberwachung sichergestellt ist; und
der Schiffsführer bei der Beladung in nachweisbarer Form Instruktionen erhält, wie im Falle einer wesentlichen Erwärmung der Ladung zu verfahren ist.
Der Befüller hat sicherzustellen und zu dokumentieren, dass die maximal zulässige Temperatur vor, während oder unmittelbar nach der Beladung nicht überschritten wird, und dem Schiffsführer Instruktionen zu erteilen.
Diese Vereinbarung gilt für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen ADN-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben, bis zum 31. Dezember 2014.
Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner ganz oder teilweise widerrufen, so gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen ADN-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.
Zuletzt aktualisiert am
18.07.2013
Dokumentnummer
NOR40153397