Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
VfGH-elektronischer Verkehr-Geschäftsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 218/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 218 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Text
Aktenzugriff
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Außer der Geschäftsstelle haben alle Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und deren Mitarbeiter Zugriff auf die Akten und die von der Geschäftsstelle angelegten Verzeichnisse (Lesezugriff), soweit nicht der Referent den Zugriff ausschließt.
(2)Absatz 2,Abs. 1 gilt nicht für referatsinterne Dokumente (§ 2 Abs. 5). Diese werden erst mit der Übergabe an die Geschäftsstelle oder Versendung an die Mitglieder Bestandteil des Aktes. Bis dahin hat in les- und bearbeitbarer Form ausschließlich das Referat Zugriff.Absatz eins, gilt nicht für referatsinterne Dokumente (Paragraph 2, Absatz 5,). Diese werden erst mit der Übergabe an die Geschäftsstelle oder Versendung an die Mitglieder Bestandteil des Aktes. Bis dahin hat in les- und bearbeitbarer Form ausschließlich das Referat Zugriff.
(3)Absatz 3,Es sind technische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass außer vom Präsidenten und seinen Mitarbeitern bzw. der Vizepräsidentin und ihren Mitarbeitern und der Geschäftsstelle Akten jeweils nur von jenen Referenten und deren Mitarbeitern verändert werden können, denen sie zugeteilt sind.
(4)Absatz 4,Es sind technische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass Verzeichnisse (§ 4), soweit sie nicht automatisiert (§ 1 Abs. 3) verändert werden, nur von der Geschäftsstelle verändert werden können, der gegenüber die erforderlichen Anordnungen zu treffen sind.Es sind technische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass Verzeichnisse (Paragraph 4,), soweit sie nicht automatisiert (Paragraph eins, Absatz 3,) verändert werden, nur von der Geschäftsstelle verändert werden können, der gegenüber die erforderlichen Anordnungen zu treffen sind.
(5)Absatz 5,Der Präsident bestimmt im Einvernehmen mit den ständigen Referenten, welche Statistiken über die Arbeit des Verfassungsgerichtshofs erstellt werden. Statistiken über die Arbeitsabläufe im Referat werden nicht erstellt.
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2022
Dokumentnummer
NOR40154116