Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sitzungsgeld der Mitglieder des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 241/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
10/12 Politische Parteien, Interessenvertretung
Text
Sitzungsgeld und Reisekosten
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Den Mitgliedern des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates, im Vertretungsfall deren Ersatzmitgliedern, gebührt für jeden Kalendertag, an dem sie an einer Sitzung teilnehmen, ein Sitzungsgeld von 500 Euro. Durch diese Vergütung wird sämtlicher Zeit- und Arbeitsaufwand abgegolten.
(2)Absatz 2,Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) haben weiters Anspruch auf Ersatz der angemessenen Reisekosten und Barauslagen nach Maßgabe der Reisegebührenvorschriften des Bundes.
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2022
Dokumentnummer
NOR40154624