Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Weiterer Ausbau ganztägiger Schulformen (Bund – Länder)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 192/2013Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 192 aus 2013,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Beachte
Die Vereinbarung ist am 1. September 2013 zwischen dem Bund und den Ländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol sowie Vorarlberg in Kraft getreten.
Die Vereinbarung wird gegenüber Kärnten und Wien mit 1. September 2014 wirksam (vgl. BGBl. I Nr. 19/2014).Die Vereinbarung wird gegenüber Kärnten und Wien mit 1. September 2014 wirksam vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 2014,).
Text
Artikel 3
Pädagogisches Gesamtkonzept
Die Länder verpflichten sich, im Rahmen des pädagogischen Gesamtkonzepts gemäß Art. 4 Abs. 3 Z 1 lit. b der Vereinbarung über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011, die Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler neben den in Art. 4 Abs. 3 Z 1 lit. b der angeführten Vereinbarung genannten Angeboten auch durch Sprach- und Leseförderung sowie Begabungsförderung zu fördern und im Rahmen des Freizeitbereiches der schulischen Tagesbetreuung ausreichende Bewegungsmöglichkeiten zu gewährleisten.Die Länder verpflichten sich, im Rahmen des pädagogischen Gesamtkonzepts gemäß Artikel 4, Absatz 3, Ziffer eins, Litera b, der Vereinbarung über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 115 aus 2011,, die Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler neben den in Artikel 4, Absatz 3, Ziffer eins, Litera b, der angeführten Vereinbarung genannten Angeboten auch durch Sprach- und Leseförderung sowie Begabungsförderung zu fördern und im Rahmen des Freizeitbereiches der schulischen Tagesbetreuung ausreichende Bewegungsmöglichkeiten zu gewährleisten.
Schlagworte
Sprachförderung
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2025
Dokumentnummer
NOR40156078