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Anl. 4 ZASS-AV

Fassungen
ab 01.10.2013 — BGBl. II Nr. 283/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 4 heute01.10.2013 BGBl. II Nr. 283/2013 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

ZASS-Ausbildungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2013,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4

Inkrafttretensdatum

01.10.2013BGBl. II Nr. 283/2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

ZASS-AV

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Text

Anlage 4

Prophylaxeassistenz – Qualifikationsprofil

Der/Die Absolvent/in hat im Rahmen der Weiterbildung folgende Kompetenzen zu erwerben:

römisch eins. Beschaffung und Übernahme von Befunden:

  • Strichaufzählung
    Erheben von Plaque- und Zahnsteinbefall
  • Strichaufzählung
    Plaqueindizes, Blutungsindizes
  • Strichaufzählung
    Beurteilen und Dokumentation der gingivalen Entzündung
  • Strichaufzählung
    Durchführung von Speicheltests
  • Strichaufzählung
    Erheben von PGU bzw. im Bedarfsfall eines Parodontalstatus
  • Strichaufzählung
    Mund- und Gesichtsphotographie
  • Strichaufzählung
    Dokumentation des parodontalen Entzündungsgrads
  • Strichaufzählung
    Sensibilitätstest im Recall (nur nach Rücksprache mit dem/der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs)
  • Strichaufzählung
    Abnahme und Durchführung von mikrobiologischen Untersuchungen und Risiko-Tests
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnen von Veränderungen an der Zahnhartsubstanz und den parodontalen Geweben, Beurteilung und Meldung an den Angehörigen des zahnärztlichen Berufes
  • Strichaufzählung
    Auffällige Veränderungen der Mundschleimhaut an den Angehörigen des zahnärztlichen Berufes weiterleiten

römisch zwei. Motivierung zur Verhaltensänderung durch Aufklärung, Anleitung und Überwachung:

  • Strichaufzählung
    Aufklärung über Ursachen, Verlauf und Folgen von Karies, Gingivitis und parodontalen Erkrankungen
  • Strichaufzählung
    patientenspezifische Motivation zur Verhaltensänderung
  • Strichaufzählung
    bedarfsorientierte Instruktion von karies- und parodontalprophylaktischen Maßnahmen
  • Strichaufzählung
    oralprophylaktische Ernährungsberatung
  • Strichaufzählung
    Durchführung und Kontrolle des bedarfsorientierten, individuellen Prophylaxeprogramms
  • Strichaufzählung
    detaillierte Information für die Durchführung von lokaler dentaler Softchemo- und Chemoprävention und über präventive zahnmedizinische Möglichkeiten

römisch drei. Durchführung präventiver und therapeutischer Maßnahmen:

  • Strichaufzählung
    Professionelle Zahnreinigung (bedarfsorientierte Arbeitssystematik)
  • Strichaufzählung
    Herstellen von sauberen Verhältnissen in der Mundhöhle
  • Strichaufzählung
    prophylaktische Maßnahmen (z.B. Ernährungsfragen, Anleitung zur Interdentalraumreinigung)
  • Strichaufzählung
    lokale Anwendung von zahnhalsdesensibilisierenden Mitteln

römisch vier. Sicherstellen der Arbeitsabläufe im Praxisteam und am eigenen Arbeitsplatz:

  • Strichaufzählung
    sonstiger Einsatz im Praxisteam
  • Strichaufzählung
    fachgerechte Wartung und Entsorgung von Apparaten und Materialien
  • Strichaufzählung
    Organisation und Durchführung des individuellen Recallsystems
  • Strichaufzählung
    Korrespondenz
  • Strichaufzählung
    Beschaffung und Lagerhaltung von Prophylaxehilfsmitteln

Schlagworte

Plaquebefall, Mundphotographie, Softchemoprävention, Absolventin

Im RIS seit

04.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2024

Gesetzesnummer

20008593

Dokumentnummer

NOR40156491