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Art. 100

Fassungen
ab 01.01.2010 — BGBl. III Nr. 254/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 100 heute01.01.2010 BGBl. III Nr. 254/2013 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 254 aus 2013,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 100

Inkrafttretensdatum

01.01.2010BGBl. III Nr. 254/2013

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

ARTIKEL 100

Dieses Abkommen wird von den Vertragsparteien nach ihren eigenen Verfahren genehmigt.

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien dem Generalsekretär des Rates der Europäischen Union den Abschluss der in Absatz 1 genannten Verfahren notifiziert haben.

Dieses Abkommen ersetzt mit seinem Inkrafttreten, was die Beziehungen zwischen der Republik Tadschikistan und der Gemeinschaft angeht, das am 18. Dezember 1989 in Brüssel unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Im RIS seit

09.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2013

Gesetzesnummer

20008602

Dokumentnummer

NOR40156693