Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 254/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 254 aus 2013,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 59Artikel 59
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
ARTIKEL 59
Tourismus
Die Vertragsparteien verstärken und entwickeln ihre Zusammenarbeit unter anderem bei Folgendem:
Erleichterung des Tourismus,
Intensivierung des Informationsflusses,
Prüfung der Möglichkeiten für gemeinsame Aktionen,
Zusammenarbeit zwischen den amtlichen Tourismusorganisationen, einschließlich der Ausarbeitung von Werbematerial,
Ausbildung für die Entwicklung des Tourismus.
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2013
Dokumentnummer
NOR40156652