Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zielsteuerung-Gesundheit (Bund – Länder)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 200/2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 97/2017Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 200 aus 2013, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2017,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 25Artikel 25
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Artikel 25
Festlegung des Ausgabendämpfungspfades für die erste Periode auf Bundesebene
(1)Absatz eins,Ausgangsbasis für die Ermittlung der nominellen Ausgabenobergrenzen einschließlich Ausgabendämpfungseffekte auf Bundesebene sowie für die Definition von sektoralen und regionalen Ausgabenobergrenzen für die erste Periode von 2012 bis 2016 sind die öffentlichen Gesundheitsausgaben 2010 in ihrer jeweiligen Ausprägung unter Vornahme von Abgrenzungen in Analogie zu den Ansätzen der Statistik Austria auf Grundlage von „Systems of Health Accounts (SHA)“.
(2)Absatz 2,Die Ausgabendämpfungseffekte ergeben sich aus der Differenz der Prognose der öffentlichen Gesundheitsausgaben ohne Intervention und der Ausgabenobergrenzen zur Annäherung an den BIP-Pfad.
(3)Absatz 3,Ausgehend von den öffentlichen Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege (öGA) 2010 in der Höhe von 20.262 Millionen Euro wird ein Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben für das Jahr 2011 mit 3,3 % zugrundegelegt. Daraus ergibt sich ein Ausgangswert für 2011 in der Höhe von 20.931 Millionen Euro.
(4)Absatz 4,Für die Prognose der Gesundheitsausgaben ohne Intervention wird für die Jahre 2012 bis 2015 ein jährlicher Steigerungswert von 5,22 % und für das Jahr 2016 von 4,65 % zugrundegelegt.
(5)Absatz 5,Aus der stufenweise Annäherung an den prognostizierten BIP-Pfad gemäß Art. 22 Abs. 4 Z 1 ergibt sich für die Jahre 2012 bis 2016 folgender Ausgabendämpfungspfad:Aus der stufenweise Annäherung an den prognostizierten BIP-Pfad gemäß Artikel 22, Absatz 4, Ziffer eins, ergibt sich für die Jahre 2012 bis 2016 folgender Ausgabendämpfungspfad:
Beträge in Mio. Euro | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Ausgabenentwicklung öffentliche Gesundheitsausgaben ohne Intervention | 22.024 | 23.175 | 24.386 | 25.660 | 26.853 |
Ausgabenobergrenze | 21.873 | 22.813 | 23.748 | 24.675 | 25.563 |
jährliche Ausgabendämpfungseffekte (gerundet) | 150 | 360 | 640 | 980 | 1.300 |
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Zuletzt aktualisiert am
22.06.2020
Dokumentnummer
NOR40157213