(3)Absatz 3,Die in Abs. 2 festgelegten Ausgabendämpfungseffekte sind von den Ländern auf Grundlage der laufenden gesundheitsversorgungsrelevanten Ausgaben der landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten (FKA) zu erzielen. Die zielsteuerungsrelevanten Ausgangswerte sind aus den Rechnungsabschlüssen der Landesgesundheitsfonds bzw. der Länder und Gemeinden wie folgt abzuleiten (vergleiche Anhang):Die in Absatz 2, festgelegten Ausgabendämpfungseffekte sind von den Ländern auf Grundlage der laufenden gesundheitsversorgungsrelevanten Ausgaben der landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten (FKA) zu erzielen. Die zielsteuerungsrelevanten Ausgangswerte sind aus den Rechnungsabschlüssen der Landesgesundheitsfonds bzw. der Länder und Gemeinden wie folgt abzuleiten (vergleiche Anhang):
Ausgaben für Fondskrankenanstalten (FKA) gemäß Rechnungsabschlüsse (RA) der Landesgesundheitsfonds (LGF) (inkl. der Mittel gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG))
abzügl. Investitionen (inkl. Schuldendienste für Investitionen)
abzügl. Strukturmittel
abzügl. über LGF ausgewiesene Betriebsabgangsdeckung
abzügl. ausländische Gastpatienten
abzügl. sonstige Kostenbeiträge
ergibt: Zielsteuerungsrelevante Ausgaben für FKA gemäß RA der LGF
zuzügl. Betriebsabgangsdeckung ausgewiesen in den RA der Eigentümer bzw. öffentl. Träger (insb. Länder und Gemeinden)
zuzügl. Betriebsabgangsdeckungen der Gemeinden (falls relevant)
abzügl. Betriebsabgangsdeckung/Betriebskostenzuschüsse für Pflegeheime (falls relevant)
zuzügl. Sozialhilfe (sofern nicht in RA der Landesgesundheitsfonds enthalten)
ergibt: Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben im Bereich der Länder