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Art. 4

Fassungen
01.01.2013 bis 31.12.2016 — BGBl. I Nr. 200/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 401.01.201331.12.2016 BGBl. I Nr. 200/2013 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 97/2017

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zielsteuerung-Gesundheit (Bund – Länder)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 200 aus 2013, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2017,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

01.01.2013BGBl. I Nr. 200/2013

Außerkrafttretensdatum

31.12.2016aufgehoben durch BGBl. I Nr. 97/2017

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

2. Abschnitt
Gesundheitspolitische Grundsätze

Artikel 4

Ausrichtung an den Rahmen-Gesundheitszielen und Public Health

  1. Absatz eins,Im Sinne des „Health in all Policies“-Ansatzes steht die Weiterentwicklung von Zielen, Struktur und Organisation der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit im Einklang mit den von der Bundesgesundheitskommission zu beschließenden Rahmen-Gesundheitszielen. Die Konkretisierung der Rahmen-Gesundheitsziele erfolgt in Bundes- und Landes-Gesundheitszielen, wobei sicherzustellen ist, dass allenfalls bereits definierte Landes-Gesundheitsziele im Einklang mit den Rahmen-Gesundheitszielen stehen.
  2. Absatz 2,Die Vertragsparteien kommen überein, sich bei der Durchführung ihrer Maßnahmen an Public Health Grundsätzen zu orientieren. Diese sind unter anderem:
    1. Ziffer eins
      Orientierung an einem umfassenden Gesundheitsbegriff
    2. Ziffer 2
      Systematische Gesundheitsberichterstattung
    3. Ziffer 3
      Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) unter Berücksichtigung von Public Health
    4. Ziffer 4
      Versorgungsforschung um bedarfsorientierte Planung, Entwicklung und Evaluation zu gewährleisten
    5. Ziffer 5
      Stärkung der Interdisziplinarität in der Versorgung sowie in der Forschung und Entwicklung mit der Zielsetzung, die Gesundheit für alle zu verbessern und die gesundheitlichen Ungleichheiten zu verringern

Schlagworte

Bundesgesundheitsziel

Im RIS seit

17.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2020

Gesetzesnummer

20008611

Dokumentnummer

NOR40157117