Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Eichgebührenverordnung 2013
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 311/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 311 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
95/02 Maß- und Eichrecht
Text
Anlage
Tarif A
(Zulassung, Konformitätsbewertungsverfahren, Gleichwertigkeit von Produkten, § 1)(Zulassung, Konformitätsbewertungsverfahren, Gleichwertigkeit von Produkten, Paragraph eins,)
(1)Absatz eins,Gebühren für die Zulassung einer Bauart von Messgeräten oder im Konformitätsbewertungsverfahren gemäß § 1 Abs. 1:Gebühren für die Zulassung einer Bauart von Messgeräten oder im Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Paragraph eins, Absatz eins :
Gebühr für die Prüfung des Antrages, der eingereichten Unterlagen und für die Beurteilung der Berichte und Ergebnisse der physikalisch-technischen Untersuchungen
Gebühr gemäß Tarif F
Erprobungsgebühr, falls eine Erprobung im Zulassungsverfahren vorgesehen ist
Gebühr gemäß Tarif B
(2)Absatz 2,Gebühren für die Zulassung/Änderung einer Abfertigungsstelle ode1r einer öffentlichen Wägeanstalt gemäß § 1 Abs. 2:Gebühren für die Zulassung/Änderung einer Abfertigungsstelle ode1r einer öffentlichen Wägeanstalt gemäß Paragraph eins, Absatz 2 :
Gebühr für die Prüfung des Antrages, der eingereichten Unterlagen sowie der Beschaffenheit vor Ort
gemäß Tarif F
(3)Absatz 3,Gebühr für die Zulassung eines Herstellerzeichens für Maßbehältnisse gemäß § 1 Abs. 3:Gebühr für die Zulassung eines Herstellerzeichens für Maßbehältnisse gemäß Paragraph eins, Absatz 3 :
Gebühr für die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen
gemäß Tarif F
(4)Absatz 4,Gebühr für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Produkten gemäß § 1 Abs. 4:Gebühr für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Produkten gemäß Paragraph eins, Absatz 4 :
Gebühr für die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen
gemäß Tarif F
(5)Absatz 5,Gebühr in Verfahren, für die eine Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt für das Eichwesen vorgesehen ist:
Veröffentlichungsgebühr für jede angefangene Druckseite (Format A4)
100 Euro
Tarif B
(Eichung § 2 )(Eichung Paragraph 2, )
Für Messgeräte außerhalb des Ermächtigungsumfanges von Eichstellen kommen folgende Tarife zur Anwendung:
(1)Absatz eins,Messgeräte für Länge
Handelslängenmaße (Maßstäbe und Maßbänder) je Teilung für jedes angefangene Meter
4,00 Euro
Längenmessgeräte
170,00 Euro
a) Peilbänder, Peilstäbe und Skalen für Standrohreinrichtungen mit Längenteilung
angefangene Meter
4,00 Euro
Peilstäbe und Skalen für Standrohreinrichtungen mit Rauminhaltsteilung
331,00 Euro
Peilmaschinen
407,00 Euro
Klassifizierungsgeräte für Schweinehälften
89,00 Euro
Brettermessgeräte ……………………………………………………………….
330,00 Euro
Elektrooptische Distanzmessgeräte
26,00 Euro
(2)Absatz 2,Flächenmessgeräte
Flächenmessmaschinen
301,00 Euro
(3)Absatz 3,Raummessgeräte für feste Messgüter und Flüssigkeiten
Hohlmaße ……………………………………………………………………….
28,00 Euro
Messgefäße mit Teilung (Messgläser, Messeimer, Messbecher) das Zweifache der Gebühr gemäß Z 1Messgefäße mit Teilung (Messgläser, Messeimer, Messbecher) das Zweifache der Gebühr gemäß Ziffer eins
(4)Absatz 4,Wasserzähler
mit einem Nenndurchfluss bzw. Dauerdurchfluss über 60 m³/h
118,00 Euro
bei Einteilung nach Nennbelastungen ist das 0,5-fache der Nennbelastung dem Nenndurchfluss gleichzusetzen
bei Einteilung nach dem Dauerdurchfluss (Q3) ist das 0,6-fache des Dauerdurchflusses dem Nenndurchfluss gleichzusetzen.
Verbundzähler Gebühr gemäß Tarif F
(5)Absatz 5,Gewichtsstücke
Feingewichtsstücke und Gewichtsstücke der Genauigkeitsklassen F1, F2 und E 2 .....120,00 Euro
Gewichtsstücke der Genauigkeitsklassen E1 Gebühr gemäß Tarif F
(6)Absatz 6,Waagen
Selbsttätige Waagen für Wägung in Fahrt (dynamische Gleis- und Straßenfahrzeugwaagen)
Gebühr gemäß Tarif F
Wenn ein Kranfahrzeug mit Prüfnormalen des BEV erforderlich ist, je
Fahrzeug und Stunde
105,00 Euro
(7)Absatz 7,Dichtemessgeräte
Messgeräte zur statischen Dichtebestimmung (Laborgeräte)
249,00 Euro
Messgeräte zur dynamischen Dichtebestimmung (pro Dichtesonde)
211,00 Euro
Aräometer ………………………………………………………………………
184,00 Euro
Pyknometer …………………………………………………………………….
41,00 Euro
Butyrometer und Hilfsgeräte
Vollpipetten oder selbsttätige Pipetten für Milch, Schwefelsäure oder Amylalkohol
38,00 Euro
Pipettiergeräte
55,00 Euro
Atemalkoholmessgeräte
185,00 Euro
Raummessgeräte (Messkolben, Messzylinder, Vollpipetten, Büretten und Messröhren)
38,00 Euro
Messgeräte zur Ermittlung der Güte von Werkstoffen (Härteprüfdiamanten, Härtevergleichsplatten)
198,00 Euro
Manometer und elektronische Druckmessgeräte für positiven Überdruck über
1000 bar und Vakuummeter ............................................................................... .............. 224,00 EuroManometer und elektronische Druckmessgeräte für positiven Überdruck über , 1000 bar und Vakuummeter ............................................................................... .............. 224,00 Euro
Messgeräte zur Bestimmung der Achs- und Radlast
247,00 Euro
Dieser Tarif gilt ab einer Stückzahl von 45 Messwandlern pro Eichtermin. Für geringere Stückzahlen pro Eichung kommt Tarif F zur Anwendung.
(13)Absatz 13,Messgeräte für Fahrzeuge
Wegstreckenzähler
139,00 Euro
Geschwindigkeitsmessgeräte
139,00 Euro
Verzögerungsmessgeräte
92,00 Euro
Drehzahlmesser
92,00 Euro
Verkehrsgeschwindigkeitsmessgerät mit oder ohne Dokumentationseinrichtung:
Bei normalem Prüfaufwand …………………………………………………………. 252,00 Euro
Bei verringertem Prüfaufwand ……………………………………………………… 121,00 Euro
Verkehrsgeschwindigkeitsmessgeräte zur Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit über Straßenabschnitte, die länger als 100 m sind (Section Control) inklusive Ermittlung der Streckenlänge bis zu 2 Fahrspuren ……………………..……………………………………….... 787,00 Euro
Jede weitere Fahrspur ……………………………………………………………….. 190,00 Euro
(14)Absatz 14,Aktivitätsmessgeräte
Handkontaminationsmessgeräte
Grundgebühr mit einem Zählrohr ………………………………………...…………. 257,00 Euro
jedes weitere Zählrohr ……………………………………………………………….. 135,00 Euro
Hand/Fuß Kontaminationsmessgeräte
508,00 Euro
Aktivimeter (inkl. Bereitstellung von 99Tcm)
824,00 Euro
Abfallmessplatz
824,00 Euro
(15)Absatz 15,Wärmezähler
Durchflusssensoren (Volumenmessteile) mit einem Nenndurchfluss (qp)
über 60 m³/h ………………………………………………………………………….. 118,00 Euro
(16)Absatz 16,Gebühr für Messgeräte, die nicht in den Abs. 1 bis 15 genannt sind und in den Zuständigkeitsbereich der Eichbehörde fallen: Gebühr gemäß Tarif FGebühr für Messgeräte, die nicht in den Absatz eins bis 15 genannt sind und in den Zuständigkeitsbereich der Eichbehörde fallen: Gebühr gemäß Tarif F
Tarif C
(Aufhebung einer Verwendungssperre, § 5)(Aufhebung einer Verwendungssperre, Paragraph 5,)
Zusätzlich Zeitgebühr gemäß Tarif F
Tarif D
(Messtechnische Kontrolle, § 6)(Messtechnische Kontrolle, Paragraph 6,)
(2)Absatz 2,Aktivitätsmessgeräte
Grundgebühr ………………………………………………………………………… 902,00 Euro
Jedes weitere Radionuklid ………………………………………………………….. 377,00 Euro
Tarif E
(Versäumnisgebühren, § 7)(Versäumnisgebühren, Paragraph 7,)
(1)Absatz eins,Versäumnisgebühr wegen unzureichender Vorbereitung für eine auswärtige Amtshandlung, wenn diese
a) nicht begonnen werden kann 10 vH
abgebrochen werden muss 50 vH
der festgelegten Gebühren, bei Gebühren gemäß Tarif F nach der aufgewendeten Zeit, jedoch für jeden beauftragten Organwalter mindestens 60,00 Euro
nur verspätet begonnen werden kann oder unterbrochen werden muss, für die verursachte Wartezeit jedes beauftragten Organwalters: Gebühr gemäß Tarif F
(2)Absatz 2,Versäumnisgebühr wegen verspäteter Zurücknahme eines Antrags
wenn bei einer auswärtigen Amtshandlung die Reisebewegung des beauftragten Organwalters bereits begonnen hat 10 vH der festgelegten Gebühren
wenn die Amtshandlung bereits begonnen hat 50 vH der festgelegten Gebühren
wenn die Amtshandlung bereits abgeschlossen ist 100 vH der festgelegten Gebühren
bei Gebühren gemäß Tarif F nach der aufgewendeten Zeit, bei auswärtigen Amtshandlungen jedoch für jeden beauftragten Organwalter mindestens 60,00 Euro
Tarif F
(Zeitgebühr, § 8)(Zeitgebühr, Paragraph 8,)
Für jeden beauftragten Organwalter und jede angefangene Viertelstunde ………………. 12,00 Euro
Tarif G
(Prüfungsgebühr für Wäger, § 11)(Prüfungsgebühr für Wäger, Paragraph 11,)
Für jede Prüfung eines Wägers …………………………………………………………… 29,00 Euro
Tarif H
(Ablichtungen und Eichscheine, § 12)(Ablichtungen und Eichscheine, Paragraph 12,)
Ablichtungen,
jede angefangene A 4 Seite SW ……………………………………………………… 1,00 Euro
jede angefangene A 4 Seite Farbe ………………………………………………….. 1,50 Euro
jede angefangene Seite größer als A 4 ……………………………………………….. 1,50 Euro
Ausstellung eines Eichscheines ……………………………………………..………. 50,00 Euro
Tarif ITarif römisch eins
(Kontrolle von Fertigpackungen, Maßbehältnissen und Schankgefäßen, § 13)(Kontrolle von Fertigpackungen, Maßbehältnissen und Schankgefäßen, Paragraph 13,)
(1)Absatz eins,Nicht zerstörende Prüfung von Maßbehältnissen, Fertigpackungen und Schankgefäßen
bei vernachlässigbarer Tarastreuung und einem Umfang des Prüfloses von
bis zu 3200 Packungen ……………………………………………………………… 150,00 Euro
über 3200 Packungen ………………………………………………………………. 350,00 Euro
bei Berücksichtigung jedes einzelnen Tarawertes und einem Umfang des Prüfloses von
bis zu 3200 Packungen ………………………………………………………………. 230,00 Euro
über 3200 Packungen ………………………………………………………………… 450,00 Euro
Mehrgebühr für eine zweite Stichprobe (Doppelprüfplan) 20 vH der Gebühr gemäß Z 1 und Z 2Mehrgebühr für eine zweite Stichprobe (Doppelprüfplan) 20 vH der Gebühr gemäß Ziffer eins und Ziffer 2
für die Prüfung von Maßbehältnissen oder Schankgefäßen beim Hersteller oder Importeur je Stichprobe ……………………………………………………………………………. 230,00 Euro
(2)Absatz 2,Zerstörende Stichprobenprüfungen (Stichprobenumfang 20 Stück je Los) …………. 280,00 Euro
(3)Absatz 3,Bestimmungen der Dichte des Füllgutes
wenn mit Aräometer oder elektronischem Dichtemessgerät möglich ………………… 35,00 Euro
in allen anderen Fällen ………………………………………………………………... 70, 00 Euro
(4)Absatz 4,Prüfung von Aufzeichnungen, Kennzeichnungen oder betrieblichen Kontrollverfahren
Bis Losgröße < = 3.200 Packungen
35,00 Euro
Losgröße > 3.200 Packungen
65,00 Euro
Tarif J
(Überwachung von Eichstellen, § 14)(Überwachung von Eichstellen, Paragraph 14,)
Eichstellen der Kategorie A
2.230,00 Euro
Eichstellen der Kategorie B
3.702,00 Euro
Eichstellen der Kategorie C
4.416,00 Euro
Eichstellen der Kategorie D
5.174,00 Euro
Gebühr für zusätzliche Überprüfungen je Los
500,00 Euro
Für Überwachungen im Ausland zusätzlich Zeitgebühr gemäß § 8 Abs. 3 und 4.Für Überwachungen im Ausland zusätzlich Zeitgebühr gemäß Paragraph 8, Absatz 3 und 4,
Tarif K
(Statistische Prüfung von Messgeräten zur Verlängerung der Nacheichfrist, § 15)(Statistische Prüfung von Messgeräten zur Verlängerung der Nacheichfrist, Paragraph 15,)
Elektrizitätszähler
Je Energieart des zu prüfenden Loses ………………………………………………. 813,00 Euro
Wärmezähler, Balgengaszähler
Je zu prüfendes Los …………………………………………………………………. 813,00 Euro
Sonstige Messgeräte: Zeitgebühr gemäß Tarif F
Die angeführten Tarife gelten bei einer Prüfung im Prüfraum einer ermächtigten Eichstelle. Bei der Durchführung der Prüfungen in Einrichtungen des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen kommt der dreifache Tarif zur Anwendung.
TARIF L
(Erteilung oder Änderung der Ermächtigung von Sicherungszeichen, § 16)(Erteilung oder Änderung der Ermächtigung von Sicherungszeichen, Paragraph 16,)
Erteilung der Ermächtigung
306,00 Euro
Änderung oder Erweiterung des Umfanges der Ermächtigung
125,00 Euro
Tarif M
(Statistische Prüfung von Messgeräten, § 17)(Statistische Prüfung von Messgeräten, Paragraph 17,)
Zusätzlich Zeitgebühr gemäß Tarif F
Schlagworte
Gleisfahrzeug, Achslast, Eichwesen
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2013
Dokumentnummer
NOR40157371