Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung Ehrentalerbergtunnel 2013
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 339/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird jeweils der Abschnitt zwischen km 317,14 und km 320,60 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 2 Süd Autobahn festgelegt.
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2013
Dokumentnummer
NOR40158097