Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Betriebliche Vorsorgekassen-Formblätterverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 353/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 353 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Beachte
Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2013 enden (vgl. § 3).Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2013 enden vergleiche Paragraph 3,).
Text
Anlage 2 zu § 40 BMSVGzu Paragraph 40, BMSVG Formblatt A – Vermögensaufstellung der Veranlagungsgemeinschaft AKTIVA
Guthaben auf Euro lautend
Guthaben auf ausländische Währungen lautend
Darlehen und Kredite auf Euro lautend
Darlehen und Kredite mit Haftung der öffentlichen Hand
Darlehen und Kredite mit Haftung eines Kreditinstitutes
Darlehen und Kredite auf ausländische Währungen lautend
Darlehen und Kredite mit Haftung der öffentlichen Hand
Darlehen und Kredite mit Haftung eines Kreditinstitutes
Forderungswertpapiere auf Euro lautend
börsenotierte Forderungswertpapiere
nicht börsenotierte Forderungswertpapiere
Forderungswertpapiere auf ausländische Währungen lautend
börsenotierte Forderungswertpapiere
nicht börsenotierte Forderungswertpapiere
VII.Ziffer römisch sieben
Beteiligungswertpapiere auf Euro lautend
börsenotierte Wertpapiere
nicht börsenotierte Wertpapiere
Beteiligungswertpapiere auf ausländische Währungen lautend
börsenotierte Wertpapiere
nicht börsenotierte Wertpapiere
Anteilscheine von Investmentfonds und AIF auf Euro lautend
Anteilscheine von Investmentfonds und AIF auf ausländische Währungen lautend
Anteilscheine von Immobilienfonds auf Euro lautend
Anteilscheine von Immobilienfonds auf ausländische Währungen lautend
XIII.Ziffer römisch dreizehn
Forderungen
für ausstehende Beiträge
Beiträge aus einer Übertragung gemäß § 47 BMSVGBeiträge aus einer Übertragung gemäß Paragraph 47, BMSVG
für Zinsen
Zinsforderungen aus einer Übertragung gemäß § 47 BMSVGZinsforderungen aus einer Übertragung gemäß Paragraph 47, BMSVG
gegenüber einer anderen Veranlagungsgemeinschaft
gegenüber der BV-Kasse AG
XIV.Ziffer römisch vierzehn
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
XV.Ziffer römisch fünfzehn
Unterschiedsbetrag gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 BMSVGUnterschiedsbetrag gemäß Paragraph 26, Absatz 3, Ziffer 2, BMSVG
PASSIVA
Abfertigungsanwartschaft (§ 3 Z 3 BMSVG)Abfertigungsanwartschaft (Paragraph 3, Ziffer 3, BMSVG)
Anwartschaft auf eine Selbstständigenvorsorge (§ 51 Z 2 BMSVG)Anwartschaft auf eine Selbstständigenvorsorge (Paragraph 51, Ziffer 2, BMSVG)
Anwartschaft auf eine Selbstständigenvorsorge (§ 63 Z 2 BMSVG)Anwartschaft auf eine Selbstständigenvorsorge (Paragraph 63, Ziffer 2, BMSVG)
Verbindlichkeiten
aus dem Ankauf von Vermögenswerten
gegenüber Anwartschaftsberechtigten
gegenüber Kreditinstituten
gegenüber einer anderen Veranlagungsgemeinschaft
gegenüber der BV-Kasse AG
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Formblatt B – Gewinn- und Verlustrechnung der Veranlagungsgemeinschaft
Veranlagungserträge
Zinsenerträge aus Guthaben und Darlehen und Kredite
Zinsenerträge aus der Übertragung einer Altabfertigungsanwartschaft
Erträge aus Forderungswertpapieren
Erträge aus Beteiligungspapieren
Erträge aus Investmentfonds und AIF
Erträge aus Immobilienfonds
sonstige laufende Veranlagungserträge
Garantie
Erfüllung einer Kapitalgarantie
Erfüllung einer Zinsgarantie
Beiträge
laufende Abfertigungsbeiträge gemäß §§ 6 und 7 BMSVGlaufende Abfertigungsbeiträge gemäß Paragraphen 6 und 7 BMSVG
laufende Beiträge gemäß § 52 BMSVGlaufende Beiträge gemäß Paragraph 52, BMSVG
laufende Beiträge gemäß § 64 BMSVGlaufende Beiträge gemäß Paragraph 64, BMSVG
Übertragung einer Abfertigungsanwartschaft aus einer anderen BV-Kasse
Übertragung einer Altabfertigungsanwartschaft
Kosten
laufende Verwaltungskosten
Kostenbeitrag für die Übertragung einer Altabfertigungsanwartschaft
Verwaltungskosten der Veranlagung
Auszahlungen von Abfertigungsleistungen
Auszahlung als Kapitalbetrag
Übertragung in eine andere BV-Kasse
Überweisung an ein Versicherungsunternehmen
Überweisung an ein Kreditinstitut zum Erwerb von Anteilen an Pensionsinvestmentfonds
Überweisung an eine Pensionskasse
Ergebnis der Veranlagungsgemeinschaft
VII.Ziffer römisch sieben
Verwendung des Ergebnisses der Veranlagungsgemeinschaft
Einstellung in die Abfertigungsanwartschaft
Entnahme aus der Abfertigungsanwartschaft
Formblatt C – Anhang zur Vermögensaufstellung und Ertragsrechnung einer Veranlagungsgemeinschaft
Eckdaten der Veranlagungsgemeinschaft
Erläuterungen zur Vermögensaufstellung der Veranlagungsgemeinschaft nach Formblatt A
Erläuterungen zur Ertragsrechnung der Veranlagungsgemeinschaft nach Formblatt B
Erläuterungen zur Bewertung
Berücksichtigung erkennbarer Risken und drohender Verluste sowie Vornahme notwendiger Wertberichtigungen (§ 31 Abs. 2 BMSVG)Berücksichtigung erkennbarer Risken und drohender Verluste sowie Vornahme notwendiger Wertberichtigungen (Paragraph 31, Absatz 2, BMSVG)
Erläuterungen zur Führung der Konten
Erläuterungen zur Internen Kontrolle
VII.Ziffer römisch sieben
Anzahl der
Anwartschaftsberechtigten mit Beitragsleistung
beitragsfrei gestellten Anwartschaftsberechtigten
Bestätigung des Bankprüfers
angepasst. In den Punkten IX. und X. sind Investmentfonds gemäß § 3 Abs. 2 Z 30 InvFG 2011 sowie AIF laut AIFMG umfasst, mit Ausnahme von Immobilienfonds, da diese unter D.XI. und XII. separat auszuweisen sind. In Punkt XV. wird unter „Sonstige Aktiva“ ein eigener Ausweis für „den Unterschiedsbetrag gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 BMSVG“ eingeführt.angepasst. In den Punkten römisch neun. und römisch zehn. sind Investmentfonds gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 30, InvFG 2011 sowie AIF laut AIFMG umfasst, mit Ausnahme von Immobilienfonds, da diese unter D.XI. und römisch zwölf. separat auszuweisen sind. In Punkt römisch fünfzehn. wird unter „Sonstige Aktiva“ ein eigener Ausweis für „den Unterschiedsbetrag gemäß Paragraph 26, Absatz 3, Ziffer 2, BMSVG“ eingeführt.
In Formblatt B wird in Punkt I. der Posten „Erträge aus unbesicherten Forderungswertpapieren“ mangels Anwendungsbereich ersatzlos gestrichen, ein terminologische Anpassung von „Kapitalanlagefonds“ auf „Investmentfonds“ vorgenommen und ein Unterpunkt „Erträge aus Immobilienfonds“ eingefügt, um den Ausweis der Erträge analog zur Gliederung in der Vermögensaufstellung zu ermöglichen.In Formblatt B wird in Punkt römisch eins. der Posten „Erträge aus unbesicherten Forderungswertpapieren“ mangels Anwendungsbereich ersatzlos gestrichen, ein terminologische Anpassung von „Kapitalanlagefonds“ auf „Investmentfonds“ vorgenommen und ein Unterpunkt „Erträge aus Immobilienfonds“ eingefügt, um den Ausweis der Erträge analog zur Gliederung in der Vermögensaufstellung zu ermöglichen.
Schlagworte
Gewinnrechnung
Zuletzt aktualisiert am
23.11.2016
Dokumentnummer
NOR40158433