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Anl. 2 BVK-FBlV

Fassungen
ab 20.11.2013 — BGBl. II Nr. 353/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute20.11.2013 BGBl. II Nr. 353/2013 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Betriebliche Vorsorgekassen-Formblätterverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 353 aus 2013,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

20.11.2013BGBl. II Nr. 353/2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BVK-FBlV

Index

67 Versorgungsrecht

Beachte

Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2013 enden vergleiche Paragraph 3,).

Text

Anlage 2 zu Paragraph 40, BMSVG Formblatt A – Vermögensaufstellung der Veranlagungsgemeinschaft AKTIVA

  1. Ziffer römisch eins
    Guthaben auf Euro lautend
  2. Ziffer römisch zwei
    Guthaben auf ausländische Währungen lautend
  3. Ziffer römisch drei
    Darlehen und Kredite auf Euro lautend
    1. Ziffer eins
      Darlehen und Kredite mit Haftung der öffentlichen Hand
    2. Ziffer 2
      Darlehen und Kredite mit Haftung eines Kreditinstitutes
    3. Ziffer 3
      Hypothekardarlehen
  4. Ziffer römisch vier
    Darlehen und Kredite auf ausländische Währungen lautend
    1. Ziffer eins
      Darlehen und Kredite mit Haftung der öffentlichen Hand
    2. Ziffer 2
      Darlehen und Kredite mit Haftung eines Kreditinstitutes
    3. Ziffer 3
      Hypothekardarlehen
  5. Ziffer römisch fünf
    Forderungswertpapiere auf Euro lautend
    1. Ziffer eins
      börsenotierte Forderungswertpapiere
    2. Ziffer 2
      nicht börsenotierte Forderungswertpapiere
  6. Ziffer römisch sechs
    Forderungswertpapiere auf ausländische Währungen lautend
    1. Ziffer eins
      börsenotierte Forderungswertpapiere
    2. Ziffer 2
      nicht börsenotierte Forderungswertpapiere
  7. Ziffer römisch sieben
    Beteiligungswertpapiere auf Euro lautend
    1. Ziffer eins
      börsenotierte Wertpapiere
    2. Ziffer 2
      nicht börsenotierte Wertpapiere
  8. Ziffer römisch acht
    Beteiligungswertpapiere auf ausländische Währungen lautend
    1. Ziffer eins
      börsenotierte Wertpapiere
    2. Ziffer 2
      nicht börsenotierte Wertpapiere
  9. Ziffer römisch neun
    Anteilscheine von Investmentfonds und AIF auf Euro lautend
  10. Ziffer römisch zehn
    Anteilscheine von Investmentfonds und AIF auf ausländische Währungen lautend
  11. Ziffer römisch elf
    Anteilscheine von Immobilienfonds auf Euro lautend
  12. Ziffer römisch zwölf
    Anteilscheine von Immobilienfonds auf ausländische Währungen lautend
  13. Ziffer römisch dreizehn
    Forderungen
    1. Ziffer eins
      für ausstehende Beiträge
      1. Litera a
        laufende Beiträge
      2. Litera b
        Beiträge aus einer Übertragung gemäß Paragraph 47, BMSVG
    2. Ziffer 2
      für Zinsen
      1. Litera a
        abgegrenzte Zinsen
      2. Litera b
        Zinsforderungen aus einer Übertragung gemäß Paragraph 47, BMSVG
    3. Ziffer 3
      gegenüber einer anderen Veranlagungsgemeinschaft
    4. Ziffer 4
      gegenüber der BV-Kasse AG
    5. Ziffer 5
      Sonstige
  14. Ziffer römisch vierzehn
    Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
  15. Ziffer römisch fünfzehn
    Sonstige Aktiva
  16. Ziffer eins
    Unterschiedsbetrag gemäß Paragraph 26, Absatz 3, Ziffer 2, BMSVG
  17. Ziffer 2
    sonstige Aktiva

PASSIVA

  1. Ziffer römisch eins
    Abfertigungsanwartschaft (Paragraph 3, Ziffer 3, BMSVG)
    1. Ziffer eins
      mit laufenden Beiträgen
    2. Ziffer 2
      beitragsfreigestellt
  2. Ziffer römisch zwei
    Anwartschaft auf eine Selbstständigenvorsorge (Paragraph 51, Ziffer 2, BMSVG)
    1. Ziffer eins
      mit laufenden Beiträgen
    2. Ziffer 2
      beitragsfreigestellt
  3. Ziffer römisch drei
    Anwartschaft auf eine Selbstständigenvorsorge (Paragraph 63, Ziffer 2, BMSVG)
    1. Ziffer eins
      mit laufenden Beiträgen
    2. Ziffer 2
      beitragsfreigestellt
  4. Ziffer römisch vier
    Verbindlichkeiten
    1. Ziffer eins
      aus dem Ankauf von Vermögenswerten
    2. Ziffer 2
      gegenüber Anwartschaftsberechtigten
    3. Ziffer 3
      gegenüber Arbeitgebern
    4. Ziffer 4
      gegenüber Kreditinstituten
    5. Ziffer 5
      gegenüber einer anderen Veranlagungsgemeinschaft
    6. Ziffer 6
      gegenüber der BV-Kasse AG
    7. Ziffer 7
      sonstige
  5. Ziffer römisch fünf
    Passive Rechnungsabgrenzungsposten
  6. Ziffer römisch sechs
    Sonstige Passiva

Formblatt B – Gewinn- und Verlustrechnung der Veranlagungsgemeinschaft

  1. Ziffer römisch eins
    Veranlagungserträge
    1. Ziffer eins
      Zinsenerträge aus Guthaben und Darlehen und Kredite
    2. Ziffer 2
      Zinsenerträge aus der Übertragung einer Altabfertigungsanwartschaft
    3. Ziffer 3
      Erträge aus Forderungswertpapieren
    4. Ziffer 4
      Erträge aus Beteiligungspapieren
    5. Ziffer 5
      Erträge aus Investmentfonds und AIF
    6. Ziffer 6
      Erträge aus Immobilienfonds
    7. Ziffer 7
      sonstige laufende Veranlagungserträge
    8. Ziffer 8
      Zinsenaufwendungen
  2. Ziffer römisch zwei
    Garantie
    1. Ziffer eins
      Erfüllung einer Kapitalgarantie
    2. Ziffer 2
      Erfüllung einer Zinsgarantie
  3. Ziffer römisch drei
    Beiträge
    1. Ziffer eins
      laufende Abfertigungsbeiträge gemäß Paragraphen 6 und 7 BMSVG
    2. Ziffer 2
      laufende Beiträge gemäß Paragraph 52, BMSVG
    3. Ziffer 3
      laufende Beiträge gemäß Paragraph 64, BMSVG
    4. Ziffer 4
      Übertragung einer Abfertigungsanwartschaft aus einer anderen BV-Kasse
    5. Ziffer 5
      Übertragung einer Altabfertigungsanwartschaft
  4. Ziffer römisch vier
    Kosten
    1. Ziffer eins
      laufende Verwaltungskosten
    2. Ziffer 2
      Kostenbeitrag für die Übertragung einer Altabfertigungsanwartschaft
    3. Ziffer 3
      Verwaltungskosten der Veranlagung
  5. Ziffer römisch fünf
    Auszahlungen von Abfertigungsleistungen
    1. Ziffer eins
      Auszahlung als Kapitalbetrag
    2. Ziffer 2
      Übertragung in eine andere BV-Kasse
    3. Ziffer 3
      Überweisung an ein Versicherungsunternehmen
    4. Ziffer 4
      Überweisung an ein Kreditinstitut zum Erwerb von Anteilen an Pensionsinvestmentfonds
    5. Ziffer 5
      Überweisung an eine Pensionskasse
  6. Ziffer römisch sechs
    Ergebnis der Veranlagungsgemeinschaft
  7. Ziffer römisch sieben
    Verwendung des Ergebnisses der Veranlagungsgemeinschaft
    1. Ziffer eins
      Einstellung in die Abfertigungsanwartschaft
    2. Ziffer 2
      Entnahme aus der Abfertigungsanwartschaft

Formblatt C – Anhang zur Vermögensaufstellung und Ertragsrechnung einer Veranlagungsgemeinschaft

  1. Ziffer römisch eins
    Eckdaten der Veranlagungsgemeinschaft
  2. Ziffer römisch zwei
    Erläuterungen zur Vermögensaufstellung der Veranlagungsgemeinschaft nach Formblatt A
  3. Ziffer römisch drei
    Erläuterungen zur Ertragsrechnung der Veranlagungsgemeinschaft nach Formblatt B
  4. Ziffer römisch vier
    Erläuterungen zur Bewertung
    1. Ziffer eins
      Allgemeines
    2. Ziffer 2
      Berücksichtigung erkennbarer Risken und drohender Verluste sowie Vornahme notwendiger Wertberichtigungen (Paragraph 31, Absatz 2, BMSVG)
  5. Ziffer römisch fünf
    Erläuterungen zur Führung der Konten
  6. Ziffer römisch sechs
    Erläuterungen zur Internen Kontrolle
  7. Ziffer römisch sieben
    Anzahl der
    1. Ziffer eins
      Anwartschaftsberechtigten mit Beitragsleistung
    2. Ziffer 2
      beitragsfrei gestellten Anwartschaftsberechtigten
  8. Ziffer römisch acht
    Bestätigung des Bankprüfers
angepasst. In den Punkten römisch neun. und römisch zehn. sind Investmentfonds gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 30, InvFG 2011 sowie AIF laut AIFMG umfasst, mit Ausnahme von Immobilienfonds, da diese unter D.XI. und römisch zwölf. separat auszuweisen sind. In Punkt römisch fünfzehn. wird unter „Sonstige Aktiva“ ein eigener Ausweis für „den Unterschiedsbetrag gemäß Paragraph 26, Absatz 3, Ziffer 2, BMSVG“ eingeführt.
In Formblatt B wird in Punkt römisch eins. der Posten „Erträge aus unbesicherten Forderungswertpapieren“ mangels Anwendungsbereich ersatzlos gestrichen, ein terminologische Anpassung von „Kapitalanlagefonds“ auf „Investmentfonds“ vorgenommen und ein Unterpunkt „Erträge aus Immobilienfonds“ eingefügt, um den Ausweis der Erträge analog zur Gliederung in der Vermögensaufstellung zu ermöglichen.

Schlagworte

Gewinnrechnung

Im RIS seit

22.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2016

Gesetzesnummer

20008649

Dokumentnummer

NOR40158433