Rechtstracker.at

CRR-Begleitverordnung (CRR-BV)

Fassungen (Gesetz)
ab 21.12.2016 — BGBl. II Nr. 403/2016
Gliederung Fassung vom 22.12.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. AbschnittBestimmungen zu Eigenmittel
  1. § 1Übergangsbestimmungen zu Eigenmittelanforderungen
  2. § 2Übergangsbestimmungen zu zeitwertbilanzierten nicht realisierten Gewinnen und Verlusten
Übergangsbestimmungen zu anwendbaren Prozentsätzen betreffend Abzüge von Posten des harten Kernkapitals
  1. § 3
  2. § 4
  3. § 5
  4. § 6
  5. § 7
  6. § 8
  7. § 9
  8. § 10
  9. § 11
  10. § 12
Übergangsbestimmungen zu anwendbaren Prozentsätzen betreffend Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals
  1. § 13
  2. § 14
Übergangsbestimmungen zu anwendbaren Prozentsätzen betreffend Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals
  1. § 15
  2. § 16
  1. § 17Übergangsbestimmungen zur Anerkennung von nicht als Minderheitsbeteiligungen geltenden Instrumenten und Positionen im konsolidierten harten Kernkapital
  2. § 18Übergangsbestimmungen zur Anerkennung von Minderheitsbeteiligungen, qualifiziertem zusätzlichem Kernkapital und Ergänzungskapital im konsolidierten Eigenkapital
  3. § 19Übergangsbestimmungen zu zusätzlichen Filtern und Abzügen
  4. § 20Übergangsbestimmungen zu Beschränkungen für den Bestandsschutz bei Posten im Rahmen des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals
  5. § 21Anrechnung von Zwischengewinnen und Gewinnen zum Jahresende
  6. § 21aVorabgenehmigung für die Rückzahlung von Geschäftsguthaben aufgrund von gekündigten Genossenschaftsanteilen
2. AbschnittBestimmungen zu Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors
  1. § 22Risikogewicht von 1 250 vH
3. AbschnittBestimmungen zum Kreditrisiko
  1. § 23Wesentlichkeit einer Verbindlichkeit im Rahmen der Schuldnerausfallqualifikation
  2. § 24Ausnahme von Beteiligungspositionen von der Anwendung des IRB-Ansatzes
4. AbschnittBestimmungen zum Marktrisiko
  1. § 25Anwendung der Marktbewertungsmethode im Rahmen des Art. 282 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
  2. § 26Aufrechnung von Wandelanleihen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen für das Positionsrisiko
5. AbschnittKonsolidierungsbestimmungen
Anteile an Kreditinstituten, CRR-Kreditinstituten, CRR-Finanzinstituten, CRR-Wertpapierfirmen, Anbietern von Nebendienstleistungen und Vermögensverwaltungsgesellschaften im Sinne der Richtlinie 2002/87/EG
  1. § 27
  2. § 28
  1. § 29Anteile an Unternehmen, die keine Kreditinstitute, CRR-Kreditinstitute, CRR-Finanzinstitute, CRR-Wertpapierfirmen, Anbieter von Nebendienstleistungen oder Vermögensverwaltungsgesellschaften im Sinne der Richtlinie 2002/87/EG sind
  2. § 30Konsolidierung von horizontalen Unternehmensgruppen
6. AbschnittInkrafttreten
  1. § 31