Gliederung Fassung vom 22.12.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. AbschnittBestimmungen zu Eigenmittel
- § 1Übergangsbestimmungen zu Eigenmittelanforderungen
- § 2Übergangsbestimmungen zu zeitwertbilanzierten nicht realisierten Gewinnen und Verlusten
Übergangsbestimmungen zu anwendbaren Prozentsätzen betreffend Abzüge von Posten des harten Kernkapitals
- § 3
- § 4
- § 5
- § 6
- § 7
- § 8
- § 9
- § 10
- § 11
- § 12
Übergangsbestimmungen zu anwendbaren Prozentsätzen betreffend Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals
- § 13
- § 14
Übergangsbestimmungen zu anwendbaren Prozentsätzen betreffend Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals
- § 15
- § 16
- § 17Übergangsbestimmungen zur Anerkennung von nicht als Minderheitsbeteiligungen geltenden Instrumenten und Positionen im konsolidierten harten Kernkapital
- § 18Übergangsbestimmungen zur Anerkennung von Minderheitsbeteiligungen, qualifiziertem zusätzlichem Kernkapital und Ergänzungskapital im konsolidierten Eigenkapital
- § 19Übergangsbestimmungen zu zusätzlichen Filtern und Abzügen
- § 20Übergangsbestimmungen zu Beschränkungen für den Bestandsschutz bei Posten im Rahmen des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals
- § 21Anrechnung von Zwischengewinnen und Gewinnen zum Jahresende
- § 21aVorabgenehmigung für die Rückzahlung von Geschäftsguthaben aufgrund von gekündigten Genossenschaftsanteilen
2. AbschnittBestimmungen zu Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors
- § 22Risikogewicht von 1 250 vH
3. AbschnittBestimmungen zum Kreditrisiko
- § 23Wesentlichkeit einer Verbindlichkeit im Rahmen der Schuldnerausfallqualifikation
- § 24Ausnahme von Beteiligungspositionen von der Anwendung des IRB-Ansatzes
4. AbschnittBestimmungen zum Marktrisiko
- § 25Anwendung der Marktbewertungsmethode im Rahmen des Art. 282 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- § 26Aufrechnung von Wandelanleihen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen für das Positionsrisiko
5. AbschnittKonsolidierungsbestimmungen
Anteile an Kreditinstituten, CRR-Kreditinstituten, CRR-Finanzinstituten, CRR-Wertpapierfirmen, Anbietern von Nebendienstleistungen und Vermögensverwaltungsgesellschaften im Sinne der Richtlinie 2002/87/EG
- § 27
- § 28
- § 29Anteile an Unternehmen, die keine Kreditinstitute, CRR-Kreditinstitute, CRR-Finanzinstitute, CRR-Wertpapierfirmen, Anbieter von Nebendienstleistungen oder Vermögensverwaltungsgesellschaften im Sinne der Richtlinie 2002/87/EG sind
- § 30Konsolidierung von horizontalen Unternehmensgruppen
6. AbschnittInkrafttreten
- § 31