Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2014
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 429/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 429 aus 2013,
Inkrafttretensdatum
12.12.2013
Außerkrafttretensdatum
31.12.2014
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2014
StF: BGBl. II Nr. 429/2013
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Zuletzt aktualisiert am
18.12.2013
Dokumentnummer
NOR40158852