Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Prüfzeichenverordnung 2013
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 444/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 444 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Text
§ 3.Paragraph 3,
Die im Anhang dargestellten Zeichen der in § 1 Abs. 1 genannten ausländischen Staaten sowie jene des seinerzeitigen Staates Yugoslawien sind den in § 1 Abs. 1 dargestellten Zeichen unter folgenden Maßgaben gleichzuachten: Die im Anhang dargestellten Zeichen der in Paragraph eins, Absatz eins, genannten ausländischen Staaten sowie jene des seinerzeitigen Staates Yugoslawien sind den in Paragraph eins, Absatz eins, dargestellten Zeichen unter folgenden Maßgaben gleichzuachten:
Zeichen auf Handfeuerwaffen: Erprobung erfolgte vor dem 20. Oktober 2014;
Typenprüfzeichen auf Packungen für Munition: Erprobung erfolgte vor dem 20. Oktober 2016;
Zeichen auf Handfeuerwaffen und Typenprüfzeichen auf Packungen für Munition des Staates Yugoslawien: Erprobung erfolgte vor dem 30. September 1992.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2020
Dokumentnummer
NOR40158888