Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Patronenprüfordnung 2013
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 446/2013 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 435/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 446 aus 2013, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 435 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 43Paragraph 43
Text
Referenzdruckaufnehmer
§ 43.Paragraph 43,
(1)Absatz eins,Referenzdruckaufnehmer, die bei der dynamischen Kalibrierung verwendet werden (§ 48 Abs. 2), sind mit dem dazugehörigen Adapter vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen oder gleichwertigen metrologischen Instituten anderer Staaten oder von hierfür akkreditierten Prüfstellen zu überprüfen. Über das Ergebnis der Überprüfung ist eine Bescheinigung auszustellen.Referenzdruckaufnehmer, die bei der dynamischen Kalibrierung verwendet werden (Paragraph 48, Absatz 2,), sind mit dem dazugehörigen Adapter vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen oder gleichwertigen metrologischen Instituten anderer Staaten oder von hierfür akkreditierten Prüfstellen zu überprüfen. Über das Ergebnis der Überprüfung ist eine Bescheinigung auszustellen.
(2)Absatz 2,Der Referenzdruckaufnehmer hat folgende Bedingungen zu erfüllen:
Messbereich, entsprechend dem Anwendungsbereich:
20 MPa bis 200 MPa +10% oder 200 MPa bis 600 MPa +10%;
Temperaturbereich: -50 °C bis +100 °C;
Linearität:

+0,5% vom Endwert;
Grenzfrequenz:

100 kHz;
Isolationswiderstand:

1.10
13 
.
(3)Absatz 3,Werden bei den nachfolgenden Überprüfungen gemäß Abs. 1 größere Abweichungen von der Empfindlichkeit festgestellt alsWerden bei den nachfolgenden Überprüfungen gemäß Absatz eins, größere Abweichungen von der Empfindlichkeit festgestellt als
2% gegenüber der letzten Überprüfung,
4% gegenüber der ersten Überprüfung,
so darf der Druckaufnehmer, wenn auch nur einer der beiden Werte überschritten wird, nicht mehr als Referenzdruckaufnehmer verwendet werden. Er kann jedoch solange als Druckaufnehmer für Gasdruckmessungen verwendet werden, als er nicht die in § 44 angeführten Werte überschreitet.so darf der Druckaufnehmer, wenn auch nur einer der beiden Werte überschritten wird, nicht mehr als Referenzdruckaufnehmer verwendet werden. Er kann jedoch solange als Druckaufnehmer für Gasdruckmessungen verwendet werden, als er nicht die in Paragraph 44, angeführten Werte überschreitet.
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2020
Dokumentnummer
NOR40220513