Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 2/2014Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 2 aus 2014,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Text
Artikel 6 – Bestechung und Bestechlichkeit ausländischer Schöffen
Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um die in den Artikeln 2 und 3 genannten Handlungen, wenn eine Person, welche die Aufgaben eines Schöffen innerhalb des Gerichtswesens eines anderen Staates wahrnimmt, beteiligt ist, nach ihrem innerstaatlichen Recht als Straftaten zu umschreiben.
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2025
Dokumentnummer
NOR40160696