Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne – Alevitischer Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, NMS, AHS, BMS, BHS
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 14/2014Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
70/06 Schulunterricht
Text
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht wurden von der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich aller Schulstufen mit Wirksamkeit vom 1. September 2013 erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht wurden von der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich aller Schulstufen mit Wirksamkeit vom 1. September 2013 erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an Volksschulen
| Anlage 1 |
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Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und den Unterstufen allgemeinbildender höherer Schulen
| Anlage 2 |
Zuletzt aktualisiert am
05.05.2015
Dokumentnummer
NOR40160926