Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 01.01.2013 — BGBl. III Nr. 19/2014 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute01.01.2013 BGBl. III Nr. 19/2014 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten-, Spezial- und Dienstpässen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 19 aus 2014,

Typ

Vertrag – Ägypten

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2013BGBl. III Nr. 19/2014

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 1

(1) Staatsbürger der Republik Österreich, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, können ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Arabischen Republik Ägypten einreisen, durch dieses durchreisen oder sich dort bis zu 90 (neunzig) Tagen innerhalb einer Frist von 6 (sechs) Monaten ab dem Tag der Einreise aufhalten.

(2) Staatsangehörige der Arabischen Republik Ägypten, die Inhaber eines gültigen Diplomaten-, Spezial- oder Dienstpasses sind, können ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich einreisen, durchreisen oder sich dort bis zu 90 (neunzig) Tagen innerhalb einer Frist von (6) sechs Monaten ab dem Tag der Einreise aufhalten. Die Fristen werden ab dem Tag der ersten Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich oder eines anderen Staates, der das Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen in Kraft gesetzt hat, an gerechnet.

Schlagworte

Diplomatenpass, Spezialpass

Im RIS seit

04.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2014

Gesetzesnummer

20008770

Dokumentnummer

NOR40160968