Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 17/2014Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2014,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen
Text
§ 1.Paragraph eins,
Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:
Unentgeltliche Übereignung von Gerät und Versorgungsgütern, die den Vereinten Nationen im Rahmen der Beobachtertruppe der Vereinten Nationen für die Truppenentflechtung (UNDOF) zur Verfügung gestellt wurden, im Wert von insgesamt 166 000 Euro an die Vereinten Nationen.
Zuletzt aktualisiert am
12.03.2014
Dokumentnummer
NOR40161480