Kurztitel
Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1.4.2014
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 55/2014Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 55 aus 2014,
Index
20/05 Wohn- und Mietrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 62/2017).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 62 aus 2017,).
Text
1. Bundesland Burgenland:
Richtwert (gültig ab 1.4.2014):
4,92 Euro
[Frühere Richtwerte:
gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:
4,31 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012:
4,47 Euro
gültig vom 1.4.2012 bis zum 31.3.2014
4,70 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
3,19 vH des Richtwerts;
Baukosten
115,63 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
12,45 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
6,34 vH des Richtwerts.
2. Bundesland Kärnten:
Richtwert (gültig ab 1.4.2014):
6,31 Euro
[Frühere Richtwerte:
gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:
5,53 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012:
5,74 Euro
gültig vom 1.4.2012 bis zum 31.3.2014:
6,03 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
6,06 vH des Richtwerts;
Baukosten
117,00 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
14,73 vH des Richtwerts;
abzuziehende
Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
8,27 vH des Richtwerts.
3. Bundesland Niederösterreich:
Richtwert (gültig ab 1.4.2014):
5,53 Euro
[Frühere Richtwerte
gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:
4,85 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012:
5,03 Euro
gültig vom 1.4.2012 bis zum 31.3.2014:
5,29 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
8,04 vH des Richtwerts;
Baukosten
132,58 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
31,01 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
9,51 vH des Richtwerts.
4. Bundesland Oberösterreich:
Richtwert (gültig ab 1.4.2014):
5,84 Euro
[Frühere Richtwerte
gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:
5,12 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012:
5,31 Euro
gültig vom 1.4.2012 bis zum 31.3.2014:
5,58 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
7,50 vH des Richtwerts;
Baukosten
128,00 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
26,12 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
9,31 vH des Richtwerts.
5. Bundesland Salzburg:
Richtwert (gültig ab 1.4.2014):
7,45 Euro
[Frühere Richtwerte
gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:
6,53 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012:
6,78 Euro
gültig vom 1.4.2012 bis zum 31.3.2014:
7,12 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
11,48 vH des Richtwerts;
Baukosten
105,36 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
9,32 vH des Richtwerts;
abzuziehende
Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
7,52 vH des Richtwerts.
6. Bundesland Steiermark:
Richtwert (gültig ab 1.4.2014):
7,44 Euro
[Frühere Richtwerte
gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:
6,52 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012:
6,76 Euro
gültig vom 1.4.2012 bis zum 31.3.2014:
7,11 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
7,99 vH des Richtwerts;
Baukosten
108,83 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
10,43 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
6,40 vH des Richtwerts.
7. Bundesland Tirol:
Richtwert (gültig ab 1.4.2014):
6,58 Euro
[Frühere Richtwerte
gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:
5,77 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012:
5,99 Euro
gültig vom 1.4.2012 bis zum 31.3.2014:
6,29 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
9,08 vH des Richtwerts;
Baukosten
105,45 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
8,63 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
5,94 vH des Richtwerts.
8. Bundesland Vorarlberg:
Richtwert (gültig ab 1.4.2014):
8,28 Euro
[Frühere Richtwerte
gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:
7,26 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012:
7,53 Euro
gültig vom 1.4.2012 bis zum 31.3.2014:
7,92 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
11,35 vH des Richtwerts;
Baukosten
130,28 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
31,59 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
10,07 vH des Richtwerts.
9. Bundesland Wien:
Richtwert (gültig ab 1.4.2014):
5,39 Euro
[Frühere Richtwerte
gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:
4,73 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012:
4,91 Euro
gültig vom 1.4.2012 bis zum 31.3.2014:
5,16 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
17,21 vH des Richtwerts;
Baukosten
132,77 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
38,56 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
11,49 vH des Richtwerts.
Die Änderung der Richtwerte wird am 1. April 2014 mietrechtlich wirksam.