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Art. 5

Fassungen
ab 01.08.2005 — BGBl. III Nr. 68/2014 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 5 heute01.08.2005 BGBl. III Nr. 68/2014 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Protokoll zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und San Marino

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 68 aus 2014,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

01.08.2005BGBl. III Nr. 68/2014

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

Artikel 5

Das Abkommen sowie die ihm beigefügten Erklärungen sind in estnischer, lettischer, litauischer, maltesischer, polnischer, slowakischer, slowenischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst.

Diese Texte sind dem Protokoll beigefügt und gleichermaßen verbindlich wie die Texte in den anderen Sprachen, in denen das Abkommen und die ihm beigefügten Erklärungen abgefasst sind.

Im RIS seit

17.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2014

Gesetzesnummer

20008817

Dokumentnummer

NOR40161871