Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über eine Zollunion und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 69/2014Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 69 aus 2014,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Artikel 1
Dieses Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino begründet eine Zollunion zwischen den Vertragsparteien und soll eine globale Zusammenarbeit zwischen ihnen fördern, um zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Republik San Marino beizutragen und die Intensivierung der bilateralen Beziehungen zu begünstigen.
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2025
Dokumentnummer
NOR40162006