Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
21.03.2014 bis 28.02.2018 — BGBl. III Nr. 65/2014 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 121.03.201428.02.2018 BGBl. III Nr. 65/2014 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 49/2018

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung in Caracas (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 65 aus 2014, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 49 aus 2018,

Typ

Vertrag - Schweiz

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

21.03.2014BGBl. III Nr. 65/2014

Außerkrafttretensdatum

28.02.2018aufgehoben durch BGBl. III Nr. 49/2018

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

GZ: BMeiA-CH.4.15.08/0002-IV.2a/2014

An die

Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft Kärntner Ring 12

1010 Wien

Verbalnote

Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres entbietet der Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft seine Empfehlungen und beehrt sich, den Erhalt der Note der Botschaft vom 24. Jänner 2014 zu Nr. 4 aus 2014, mit folgendem Inhalt zu bestätigen:

Anmerkung, es folgt die Schweizerische Eröffnungsnote – siehe PDF)

Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres weist auf die mittlerweile eingetretene Änderung der Bezeichnung des Bundeministeriums hin und beehrt sich zu bestätigen, dass es diesem Vorschlag zustimmt, dass die Note der Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft und diese Note eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Vertretung der Schweiz im Verfahren der Visaerteilung in Caracas darstellt, die am Tag nach dem Eintreffen der Antwortnote in Kraft tritt.

Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres benützt auch diese Gelegenheit, der Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 19. März 2014

L.S.

Im RIS seit

19.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2018

Gesetzesnummer

20008841

Dokumentnummer

NOR40162194