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§ 16 G-EnlD-VO 2014

Fassungen
01.07.2014 bis 31.12.2016 — BGBl. II Nr. 151/2014 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1601.07.201431.12.2016 BGBl. II Nr. 151/2014 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 416/2016

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung 2014

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 151 aus 2014, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 416 aus 2016,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 16

Inkrafttretensdatum

01.07.2014BGBl. II Nr. 151/2014

Außerkrafttretensdatum

31.12.2016aufgehoben durch BGBl. II Nr. 416/2016

Abkürzung

G-EnlD-VO 2014

Index

58/03 Sicherung der Energieversorgung

Text

6. Abschnitt
Vorkehrungen für den Krisenfall

Erhebungen zum Monitoring der Versorgungssicherheit

Paragraph 16,

  1. Absatz eins,Für Zwecke des Monitoring der Versorgungssicherheit sind jährlich bis zum 30. April von den Fernleitungsnetzbetreibern jeweils für die Erhebungsperiode vom 1. Jänner 6 Uhr des Vorjahres bis zum 1. Jänner 6 Uhr des aktuellen Jahres sowie als Vorschau zumindest für die dem Berichtsjahr folgenden zwei Jahre eine Beschreibungen der durchgeführten und geplanten Instandhaltungs- und Erweiterungsprogramme inklusive einer allgemeinen Beschreibung der Instandhaltungs- und Erweiterungsstrategien, jeweils untergliedert nach Netzebenen und Betriebsmitteln zu melden.
  2. Absatz 2,Von den Erdgasunternehmen sind spätestens bis zum 15. Oktober jeden Jahres für den Erhebungszeitpunkt 1. Oktober 6 Uhr des Berichtsjahres die aus Erdgasbezugsverträgen aus Importen mit einer mehr als einjährigen Laufzeit tatsächlich bezogenen Mengen für die vergangenen zwölf Monate und die kontrahierten Jahresmengen (maximale Vertragswerte) für die kommenden zwölf Monate, unter Angabe der jeweiligen Restlaufzeit(en) zu melden.

Schlagworte

Instandhaltungsprogramm

Im RIS seit

24.06.2014

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2016

Gesetzesnummer

20008880

Dokumentnummer

NOR40162940