Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
09.07.2014 bis 27.06.2016 — BGBl. II Nr. 171/2014 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 109.07.201427.06.2016 BGBl. II Nr. 171/2014 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 167/2016

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 171 aus 2014, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 167 aus 2016,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

09.07.2014BGBl. II Nr. 171/2014

Außerkrafttretensdatum

27.06.2016aufgehoben durch BGBl. II Nr. 167/2016

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Anlage

Frauenförderungsplan des Verwaltungsgerichtshofes

Zielvorgaben gemäß Paragraph 11 a, B-GlBG

1. Richter/innen

 

Anzahl der Bediensteten zum

1.4.2014

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent, zum

1.4.2014

Präsident/in

1

0

1

0

Vizepräsident/in

1

1

0

100

Richter/innen (R3)

66

16

50

24,2

Die Repräsentation von Frauen im richterlichen Gremium des Verwaltungsgerichtshofes hat sich von 20% zum 31. Dezember 2011 bis zum 31. Dezember 2013 auf 24% erhöht; der Frauenanteil an den Nachbesetzungen richterlicher Planstellen im angeführten Zeitraum betrug 57%.

Unter der Annahme von Nachbesetzungen richterlicher Planstellen (soweit diese absehbar sind) mit einem Frauenanteil von 50% würden Frauen im richterlichen Gremium bis zum 31. März 2016 mit rund 26% und bis zum 31. März 2020 mit rund 32% vertreten sein.

Um mindestens diese Zielwerte zu erreichen bzw. nach Möglichkeit zu überschreiten sind in der Gehaltsgruppe R3 Förderungsmaßnahmen nach Paragraphen 3, ff des Frauenförderungsplans notwendig.

2. Funktionen (Funktionsträger/innen beinhaltet in 1. und 3.)

 

Anzahl der Bediensteten zum

1.4.2014

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent, zum

1.4.2014

Präsidialvorstand/Präsidialvorständin

1

0

1

0

Leiter/in Evidenzbüro

1

0

1

0

Leiter/in Öffentlichkeitsarbeit

1

0

1

0

Abteilungsleiter/in Präsidium

3

0

3

0

Leiter/in Bibliothek

1

0

1

0

Leiter/in Budget- und Controlling

1

1

0

100

Leiter/in Geschäftsstelle Evidenzbüro

1

0

1

0

Leiter/in Geschäftsstelle

1

0

1

0

Leiter/in Wirtschaftsstelle

1

0

1

0

Leiter/in Präsidialkanzlei

1

0

1

0

Leiter/in Servicestelle

vakant

--

--

--

Auf Grund der Altersstruktur der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in hervorgehobenen Verwendungen bzw. Funktionen nach Paragraph 11 a, Absatz 3, Ziffer 3, B-GlBG wird die Personalfluktuation in diesem Bereich bis zum 31. März 2020 voraussichtlich sehr gering sein. Im Übrigen werden diese Funktionen überwiegend von nur jeweils einer Person einer bestimmten Funktionsebene ausgeübt, weshalb konkrete Zielvorgaben für die Erhöhung des Frauenanteils in diesem Bereich derzeit nicht möglich sind.

In Summe sind Frauen in der Gruppe hervorgehobener Verwendungen (Funktionen) aber deutlich unterrepräsentiert; aus diesem Grund sind hinsichtlich dieser Funktionen weiterhin Förderungsmaßnahmen nach Paragraphen 3, ff des Frauenförderungsplans notwendig.

3. Beamte/Beamtinnen und Vertragsbedienstete nach Funktions- und Bewertungsgruppen

 

Anzahl der Bediensteten zum

1.4.2014

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent, zum

1.4.2014

A1/6, v1/4

3

0

3

0

A1/4, v1/3

3

2

1

66,6

A1/2, v1/2

40

28

12

70

A2/5, v2/4

2

1

1

50

A2/4, v2/3

1

1

0

100

A2/2, v2/2

2

1

1

50

A2/1, v2/1, VB I/b

3

2

1

66,6

A3/7, v3/5

2

0

2

0

A3/5, v3/4

5

5

0

100

A3/4, v3/3

2

1

1

50

A3/3, v3/3

5

4

1

80

A3/2, v3/2

13

9

4

69,2

A4/2, v4/3, h2/3

1

0

1

0

A4/1, v4/2

24

21

3

87,5

A5/2, v4/1, h3/1

10

1

9

10

A7/GL, v5/1, h5/1

11

9

2

81,8

In den einzelnen Funktions- und Bewertungsgruppen der Beamten, Beamtinnen und Vertragsbediensteten sind Frauen überwiegend zu mehr als 50% (in der Funktions- bzw. Bewertungsgruppe A1/2 bzw. v1/2 mit rund 70%) vertreten.

In jenen Funktions- bzw. Bewertungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, können derzeit auf Grund der Altersstruktur der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer keine Zielvorgaben gesetzt werden. Im Falle von Nachbesetzungen in diesen Bereichen sind jedenfalls Förderungsmaßnahmen nach Paragraphen 3, ff des Frauenförderungsplans notwendig.

Gesamtergebnis

195

102

93

52,3

Quelle: pm-sap MIS (PAG 1100: Bundesgleichbehandlung Personalstand Stichtag 1.4.2014)

Schlagworte

Budgetcontrolling, Funktionsgruppe, Richterin, Präsidentin, Vizepräsidentin, Funktionsträgerin, Leiterin, Abteilungsleiterin

Im RIS seit

11.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2016

Gesetzesnummer

20008895

Dokumentnummer

NOR40163401