Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
09.07.2014 bis 27.06.2016 — BGBl. II Nr. 171/2014 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 109.07.201427.06.2016 BGBl. II Nr. 171/2014 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 167/2016

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 171 aus 2014, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 167 aus 2016,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

09.07.2014BGBl. II Nr. 171/2014

Außerkrafttretensdatum

27.06.2016aufgehoben durch BGBl. II Nr. 167/2016

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

1. Ziele

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Verwaltungsgerichtshof bekennt sich zur Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern.
  2. Absatz 2,Mit der Umsetzung des Frauenförderungsplanes sollen insbesondere folgende Ziele verfolgt und erreicht werden:
    1. Ziffer eins
      die Förderung der Anerkennung der Frauen als gleichwertige und gleichberechtigte Partnerinnen in der Berufswelt und die Förderung einer positiven Einstellung zur Berufstätigkeit von Frauen auf allen Hierarchieebenen,
    2. Ziffer 2
      die Förderung der beruflichen Identität und des Selbstbewusstseins von Frauen,
    3. Ziffer 3
      die Förderung des Konsenses über die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und Männern,
    4. Ziffer 4
      der Abbau bestehender Benachteiligungen von Frauen,
    5. Ziffer 5
      die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer,
    6. Ziffer 6
      die Förderung einer gleichberechtigten Repräsentanz der Frauen in allen Entscheidungsstrukturen und Beratungsgremien,
    7. Ziffer 7
      die Objektivierung der Eignungsbeurteilungen durch den Entfall von diskriminierenden, rollenstereotypen Bewertungskriterien,
    8. Ziffer 8
      die Anhebung des Frauenanteils in den Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere in Leitungsfunktionen und Kommissionen.

Schlagworte

Verwendungsgruppe

Im RIS seit

11.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2016

Gesetzesnummer

20008895

Dokumentnummer

NOR40163391