Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 75/2014Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 75 aus 2014,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen
Text
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die im Jahr 2002 und 2005 für Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit in Nicaragua erworbenen und im Eigentum des Bundes stehenden Liegenschaften in El Castillo samt den darauf befindlichen Objekten, Anlagen und Fahrnissen unentgeltlich in das Eigentum der Kooperative COOPERIO und in den Verwaltungsbereich des nicaraguanischen Außenministeriums MINREX zu übertragen.
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2014
Dokumentnummer
NOR40165365