Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufwertung und Anpassung nach dem BSVG und dem B-KUVG für das Kalenderjahr 2015
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 289/2014Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 289 aus 2014,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
§ 3.Paragraph 3,
Für das Kalenderjahr 2015 wird der im § 26a Abs. 2 B-KUVG genannte Betrag mit 20,50 € festgestellt. Für das Kalenderjahr 2015 wird der im Paragraph 26 a, Absatz 2, B-KUVG genannte Betrag mit 20,50 € festgestellt.
Zuletzt aktualisiert am
24.11.2014
Dokumentnummer
NOR40165648