Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2015
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 300/2014Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2014,
Inkrafttretensdatum
22.11.2014
Außerkrafttretensdatum
31.12.2015
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2015
StF: BGBl. II Nr. 300/2014
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Zuletzt aktualisiert am
03.12.2014
Dokumentnummer
NOR40165969