Rechtstracker.at

§ 16

Fassungen
26.11.2014 bis 22.12.2016 — BGBl. II Nr. 304/2014 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1626.11.201422.12.2016 BGBl. II Nr. 304/2014 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Rechnungshofs 2014/2015

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 304 aus 2014,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 16

Inkrafttretensdatum

26.11.2014BGBl. II Nr. 304/2014

Außerkrafttretensdatum

22.12.2016

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 427 aus 2016,).

Text

Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete

Paragraph 16,

Frauen ist jegliche Unterstützung zu bieten, um ihren Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Vor allem ist ihnen nach Beendigung ihres Karenzurlaubs die Möglichkeit zur Teilnahme an den Integrationsmodulen zu bieten, die einen wesentlichen Teil des Aus– und Fortbildungskonzepts darstellen.

Im RIS seit

03.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2016

Gesetzesnummer

20009014

Dokumentnummer

NOR40166142