Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs. 4 MRGRegelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des Paragraph eins, Absatz 4, MRG
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 100/2014Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2014,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
20/05 Wohn- und Mietrecht
Text
§ 3.Paragraph 3,
Im Übrigen ist § 1 ab seinem Inkrafttreten auch auf Mietverträge anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2015 geschlossen wurden.“ Im Übrigen ist Paragraph eins, ab seinem Inkrafttreten auch auf Mietverträge anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2015 geschlossen wurden.“
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2024
Dokumentnummer
NOR40167123