Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Direktzahlungs-Verordnung 2015
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 368/2014 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 403/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 368 aus 2014, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
3. Abschnitt
Greening-Zahlung
Dauergrünland
§ 9.Paragraph 9,
(1)Absatz eins,Als umweltsensibles Dauergrünland, das gemäß Art. 45 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 nicht umgebrochen werden darf, sind folgende Lebensraumtypen gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl. Nr. L 206 vom 22.7.1992 S. 7, anzusehen:Als umweltsensibles Dauergrünland, das gemäß Artikel 45, Absatz eins, der Verordnung (EU) Nr. 1307 aus 2013, nicht umgebrochen werden darf, sind folgende Lebensraumtypen gemäß Anhang römisch eins der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, Amtsblatt Nummer L 206 vom 22.7.1992 Seite 7, anzusehen:
1530 (pannonische Steppen und Salzwiesen)
2340 (pannonische Binnendünen)
5130 (Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und –rasen)
6170 (alpine und subalpine Kalkrasen)
6210 (Verbuschungsstadien – Festuco-Brometalia)
6230 (artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden)
6240 (subpannonische Steppen-Trockenrasen)
6250 (subpannonische Steppen-Trockenrasen auf Löss)
6260 (pannonische Steppen auf Sand)
6440 (Brenndolden-Auenwiesen)
6510 (magere Flachland-Mähwiesen)
7230 (kalkreiche Niedermoore)
(2)Absatz 2,Hat der Anteil an Dauergrünland um 4% abgenommen, informiert die AMA bis 31. Oktober auf der Homepage der AMA darüber. Jeder Betriebsinhaber, der im nächstfolgenden Kalenderjahr auf bisherigem Dauergrünland Ackerland beantragen will, hat vor Vornahme des Umbruchs bei der AMA die Bewilligung zum Dauergrünlandumbruch einzuholen.
(3)Absatz 3,Hat der Anteil an Dauergrünland um mehr als 5% abgenommen, so sind die Flächen, auf denen in den vergangenen zwei Jahren Dauergrünland für andere Nutzungen umgebrochen wurde, wieder in Dauergrünland umzuwandeln. Die AMA informiert die Betriebsinhaber, die über derartige Flächen verfügen, von der Pflicht zur Wiederherstellung des Dauergrünlands.
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2022
Dokumentnummer
NOR40167542