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Art. 4

Fassungen
ab 01.12.2014 — BGBl. III Nr. 14/2015 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 4 heute01.12.2014 BGBl. III Nr. 14/2015 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2015,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

01.12.2014BGBl. III Nr. 14/2015

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

TITEL römisch vier
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

ARTIKEL 4

Dieses Protokoll liegt bis zum 30. Juni 2012 zur Unterzeichnung durch die Hohen Vertragsparteien auf.

Dieses Protokoll wird durch die Hohen Vertragsparteien sowie von der Republik Kroatien, falls das Protokoll im Zeitpunkt des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union noch nicht in Kraft getreten ist, im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt.

Dieses Protokoll tritt wenn möglich am 30. Juni 2013 in Kraft, sofern alle Ratifikationsurkunden hinterlegt worden sind, oder andernfalls am ersten Tag des auf die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch den letzten Mitgliedstaat folgenden Monats.

Im RIS seit

13.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2015

Gesetzesnummer

20009085

Dokumentnummer

NOR40168680