31. März 2015 (sieben Wochen vor dem ersten Wahltag) | – Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 47 Abs. 5 des Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, und § 14 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 – HSWO 2014, BGBl. II Nr. 376/2014)– Stichtag für die Wahlberechtigung (Paragraph 47, Absatz 5, des Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 45 aus 2014,, und Paragraph 14, der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 – HSWO 2014, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 376 aus 2014,) – Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 22 HSWO 2014)– Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (Paragraph 22, HSWO 2014) – Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 28 HSWO 2014)– Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (Paragraph 28, HSWO 2014) |
1. April 2015 (Tag nach Ablauf des Stichtages) | – Beginn der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte (§ 52 Abs. 1 HSWO 2014)– Beginn der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte (Paragraph 52, Absatz eins, HSWO 2014) |
2. April 2015 (zweiter Werktag nach Ablauf des Stichtages) | – Ende der Frist für die Übermittlung der Daten gemäß § 15 Abs. 2 HSWO 2014 an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (§ 16 Abs. 1 HSWO 2014)– Ende der Frist für die Übermittlung der Daten gemäß Paragraph 15, Absatz 2, HSWO 2014 an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (Paragraph 16, Absatz eins, HSWO 2014) |
9. April 2015 (sechs Wochen vor dem letzten Wahltag) | – Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 19 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HSWO 2014)– Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (Paragraph 19, Absatz 3, in Verbindung mit Absatz eins, HSWO 2014) – Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit 19 Abs. 1 HSWO 2014)– Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (Paragraph 20, Absatz eins, in Verbindung mit 19 Absatz eins, HSWO 2014) |
14. April 2015 (fünf Wochen vor dem ersten Wahltag) | – Ende der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 22 Abs. 1 HSWO 2014)– Ende der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (Paragraph 22, Absatz eins, HSWO 2014) – Ende der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 19 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HSWO 2014)– Ende der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (Paragraph 19, Absatz 3, in Verbindung mit Absatz eins, HSWO 2014) – Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit 19 Abs. 1 HSWO 2014)– Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (Paragraph 20, Absatz eins, in Verbindung mit 19 Absatz eins, HSWO 2014) |
17. April 2015 (binnen drei Werktagen ab Ende der Frist zur Einsichtnahme) | – Letzter Zeitpunkt für Entscheidungen über Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2014)– Letzter Zeitpunkt für Entscheidungen über Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (Paragraph 20, Absatz 2, HSWO 2014) |
21. April 2015 (vier Wochen vor dem ersten Wahltag) | – Letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen (§ 29 Abs. 3 HSWO 2014)– Letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen (Paragraph 29, Absatz 3, HSWO 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Wahlvorschlägen (§ 30 Abs. 1 HSWO 2014)– Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Wahlvorschlägen (Paragraph 30, Absatz eins, HSWO 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen bei Wahlvorschlägen (§ 27 Abs. 7 HSWO 2014)– Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen bei Wahlvorschlägen (Paragraph 27, Absatz 7, HSWO 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Herstellung des Einvernehmens über unterscheidende Bezeichnungen der Wahlvorschläge (§ 23 Abs. 1 HSWO 2014)– Letzter Zeitpunkt für die Herstellung des Einvernehmens über unterscheidende Bezeichnungen der Wahlvorschläge (Paragraph 23, Absatz eins, HSWO 2014) |
23. April 2015 (vier Wochen vor dem letzten Wahltag) | – Ende der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 28 Abs. 1 HSWO 2014)– Ende der Einbringungsfrist für Kandidaturen (Paragraph 28, Absatz eins, HSWO 2014) – Letzte Möglichkeit der Beschlussfassung über die Einrichtung von Unterkommissionen und deren Wirkungsbereiche (§ 10 Abs. 2 HSWO 2014)– Letzte Möglichkeit der Beschlussfassung über die Einrichtung von Unterkommissionen und deren Wirkungsbereiche (Paragraph 10, Absatz 2, HSWO 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Erstellung der Stimmzettel für die Wahl der Hochschulvertretungen und Übermittlung an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (§ 32 Abs. 2 HSWO 2014)– Letzter Zeitpunkt für die Erstellung der Stimmzettel für die Wahl der Hochschulvertretungen und Übermittlung an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (Paragraph 32, Absatz 2, HSWO 2014) |
28. April 2015 (drei Wochen vor dem ersten Wahltag) | – Letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Kandidaturen (§ 29 Abs. 3 HSWO 2014)– Letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Kandidaturen (Paragraph 29, Absatz 3, HSWO 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung einer Kandidatur (§ 30 Abs. 1 und 3 HSWO 2014)– Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung einer Kandidatur (Paragraph 30, Absatz eins, und 3 HSWO 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der zugelassenen Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 32 Abs. 3 HSWO 2014)– Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der zugelassenen Wahlvorschläge und Kandidaturen (Paragraph 32, Absatz 3, HSWO 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Veranlassung des Druckes der Stimmzettel; gleichzeitig mit Verlautbarung (§ 44 Abs. 5 HSWO 2014)– Letzter Zeitpunkt für die Veranlassung des Druckes der Stimmzettel; gleichzeitig mit Verlautbarung (Paragraph 44, Absatz 5, HSWO 2014) |
5. Mai 2015 (zwei Wochen vor dem ersten Wahltag) | – Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 33 Abs. 1 HSWO 2014)– Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (Paragraph 33, Absatz eins, HSWO 2014) |
12. Mai 2015 (eine Woche vor dem ersten Wahltag) | – Ende der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte (§ 52 Abs. 1 HSWO 2014)– Ende der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte (Paragraph 52, Absatz eins, HSWO 2014) |
18. Mai 2015 (ein Tag vor dem ersten Wahltag) | – Letzter Zeitpunkt für die Herstellung der papierbasierten Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 21 HSWO 2014)– Letzter Zeitpunkt für die Herstellung der papierbasierten Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (Paragraph 21, HSWO 2014) |
19. Mai 2015 | – Erster Wahltag – Letzter Zeitpunkt für die Konstituierung der Unterkommissionen (§ 10 Abs. 2 HSWO 2014)– Letzter Zeitpunkt für die Konstituierung der Unterkommissionen (Paragraph 10, Absatz 2, HSWO 2014) |
20. Mai 2015 | – Zweiter Wahltag – Rückübermittelte Wahlkarten müssen bis 18.00 Uhr bei der Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingelangt sein, um in die Ergebnisermittlung einbezogen zu werden (§ 57 Abs. 1 HSWO 2014)– Rückübermittelte Wahlkarten müssen bis 18.00 Uhr bei der Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingelangt sein, um in die Ergebnisermittlung einbezogen zu werden (Paragraph 57, Absatz eins, HSWO 2014) |
21. Mai 2015 | – Dritter Wahltag – Erster Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlergebnisse |
28. Mai 2015 (eine Woche ab dem letzten Wahltag) | – Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 51 Abs. 4 HSG 2014 und § 63 Abs. 1 HSWO 2014)– Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (Paragraph 51, Absatz 4, HSG 2014 und Paragraph 63, Absatz eins, HSWO 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Zuweisung der Mandate (§ 51 Abs. 4 HSG 2014)– Letzter Zeitpunkt für die Zuweisung der Mandate (Paragraph 51, Absatz 4, HSG 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Verständigung der Gewählten (§ 51 Abs. 4 HSG 2014 und § 64 Abs. 1 HSWO 2014)– Letzter Zeitpunkt für die Verständigung der Gewählten (Paragraph 51, Absatz 4, HSG 2014 und Paragraph 64, Absatz eins, HSWO 2014) |
Binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses | – Möglichkeit des Einspruchs gegen die Wahl der Bundesvertretung (§ 56 Abs. 2 HSG 2014)– Möglichkeit des Einspruchs gegen die Wahl der Bundesvertretung (Paragraph 56, Absatz 2, HSG 2014) – Möglichkeit von Einsprüchen gegen die Wahlen der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen (§ 57 Abs. 2 HSG 2014)– Möglichkeit von Einsprüchen gegen die Wahlen der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen (Paragraph 57, Absatz 2, HSG 2014) |
1. Juli 2015 | – Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 8 Abs. 2, § 15 Abs. 3 und § 26 Abs. 2 HSG 2014)– Beginn der neuen Funktionsperiode (Paragraph 8, Absatz 2,, Paragraph 15, Absatz 3 und Paragraph 26, Absatz 2, HSG 2014) |
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