Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 39/2015Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2015,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Streitigkeiten zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung dieser Erklärung, die nicht durch Vermittlung des Rates der Organisation beigelegt werden können, werden nach Artikel XVII des ESA-Übereinkommens beigelegt.Streitigkeiten zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung dieser Erklärung, die nicht durch Vermittlung des Rates der Organisation beigelegt werden können, werden nach Artikel römisch siebzehn des ESA-Übereinkommens beigelegt.
Die Urschrift dieser Erklärung, geschehen zu Paris am 30. März 2007, deren deutscher, englischer und französischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird im Archiv der Europäischen Weltraumorganisation hinterlegt; diese übermittelt allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften.
Zuletzt aktualisiert am
01.04.2015
Dokumentnummer
NOR40169861