Norm Festlegung von Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt× ▾ ‹›Gliederung Festlegung von Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt Fassungen (Gesetz) ab 01.05.2015 — BGBl. II Nr. 92/2015 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.05.2015 BGBl. II Nr. 92/2015 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.05.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2