Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und vom Vermögensteuern (Montenegro)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 51/2015Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 27Artikel 27
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 27
SONSTIGES
Ungeachtet der Bestimmungen anderer Artikel dieses Abkommens erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person nicht die Vorteile einer in diesem Abkommen vorgesehenen Steuerreduktion oder Steuerbefreiung vom anderen Vertragsstaat, sofern der Hauptzweck oder einer der Hauptzwecke einer solchen ansässigen Person oder einer mit der ansässigen Person verbundenen Person die Erlangung von Abkommensvorteilen war.
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2017
Dokumentnummer
NOR40170255