Rechtstracker.at

Anl. 2 FMV 2015

Fassungen
ab 14.04.2025 — BGBl. II Nr. 64/2025
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2 heute14.04.2025 § → § BGBl. II Nr. 64/2025
Anl. 201.06.202313.04.2025 § → § BGBl. II Nr. 158/2023
Anl. 201.12.201831.05.2023 § → § BGBl. II Nr. 298/2018
Anl. 206.06.201630.11.2018 BGBl. II Nr. 167/2015 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Fonds-Melde-Verordnung 2015

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 167 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 64 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

14.04.2025BGBl. II Nr. 64/2025

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

FMV 2015

Index

37/02 Kreditwesen

Text

Anlage 2

Die Mitteilung ist unter Verwendung eines von der Meldestelle vorzugebenden Formulars vorzunehmen, das die folgenden Mindestangaben enthält. Die Mitteilung gilt erst als eingebracht, wenn eine ausdrückliche Empfangsbestätigung der Meldestelle vorliegt.

römisch eins. Stammdaten bzw. Information über Datum der Auflösung / Abwicklung

  1. Ziffer eins
    LEI (Legal Entity Identifier) der registrierten Verwaltungsgesellschaft
  2. Ziffer 2
    International Securities Identification Number (ISIN) und Bezeichnung
  3. Ziffer 3
    Angabe, ob
    1. Litera a
      ein Investmentfonds gemäß InvFG 2011, der nach dem InvFG 2011 aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre,
    2. Litera b
      ein Immobilienfonds gemäß ImmoInvFG, der nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre,
    3. Litera c
      ein Alternativer Investment Fund gemäß AIFMG, der nicht nach dem InvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre, oder
    4. Litera d
      ein Alternativer Investment Fund in Immobilien gemäß AIFMG, der nicht nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre
    vorliegt
  4. Ziffer 4
    Währung der Anteilsgattung (ISO Währungs Code)
  5. Ziffer 5
    Art der Gewinnverwendung (ausschüttend oder nicht ausschüttend)
  6. Ziffer 6
    Beginn des ersten Geschäftsjahres
  7. Ziffer 7
    Ende des Fondsgeschäftsjahres
  8. Ziffer 8
    Status des Fonds
    1. Litera a
      A – aktiv
    2. Litera b
      B – beendet oder fusioniert mit Stichtagsdatum
  9. Ziffer 9
    Angabe, ob der Fonds der KESt gemäß Paragraph 98, Absatz eins, Ziffer 5, Litera b, EStG 1988 unterliegt
  10. Ziffer 10
    Steuerlicher Vertreter

römisch zwei. Absichtserklärung gem. Paragraph 5, Absatz 3

Hiermit wird unwiderruflich erklärt, dass für den/die angeführten Fonds die Vornahme einer Jahreserklärung gemäß Paragraph 186, Absatz 2, Ziffer 2, InvFG 2011 und Paragraph 40, Absatz 2, Ziffer eins, ImmoInvFG innerhalb der dafür vorgesehenen Frist beabsichtigt wird.

Im RIS seit

11.04.2025

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2025

Gesetzesnummer

20009222

Dokumentnummer

NOR40269189