Norm Festlegung der Anzahl und örtlichen Zuständigkeit der Geschäftsstellen× ▾ ‹›Gliederung Festlegung der Anzahl und örtlichen Zuständigkeit der Geschäftsstellen Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2016 — BGBl. II Nr. 236/2015 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2016 BGBl. II Nr. 236/2015 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2