Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Barumsatzverordnung 2015
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 247/2015 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 209/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 247 aus 2015, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 209 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Text
Wegfall der Registrierkassenpflicht
§ 8.Paragraph 8,
Werden die Umsatzgrenzen (§ 131b Abs. 1 Z 2 BAO) in einem Folgejahr nicht überschritten und ist aufgrund besonderer Umstände absehbar, dass diese Grenzen auch künftig nicht überschritten werden, so fällt die Verpflichtung zur Losungsermittlung mit elektronischem Aufzeichnungssystem gemäß § 131b BAO mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres weg. Werden die Umsatzgrenzen (Paragraph 131 b, Absatz eins, Ziffer 2, BAO) in einem Folgejahr nicht überschritten und ist aufgrund besonderer Umstände absehbar, dass diese Grenzen auch künftig nicht überschritten werden, so fällt die Verpflichtung zur Losungsermittlung mit elektronischem Aufzeichnungssystem gemäß Paragraph 131 b, BAO mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres weg.
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2016
Dokumentnummer
NOR40174699